Dürfen Sie vor Ihrer eigenen Ausfahrt auf dem Gehweg parken?

Dürfen Sie vor Ihrer eigenen Ausfahrt auf dem Gehweg parken?
Vor dem eigenen Haus verstößt man gerne mal gegen die Parkregeln. Ist das zu sorglos?
Vor der eigenen Grundstückseinfahrt sind die Parkregeln zwar etwas aufgeweicht, das gilt jedoch längst nicht für alles, was die Straßenverkehrsordnung vorschreibt.
Parken vor der eigenen Ausfahrt – ein Sonderfall?
Parkregeln sind eigentlich für alle gedacht. Doch Nutzer aus dem Fuhrpark, die ein eigenes Haus bzw. Grundstück haben, werden sich fragen, ob die Parkregeln hier etwas aufgeweicht sind. Klassisches Beispiel: Auch wenn man nicht vor einer Ausfahrt parken darf, stellt man sich mit dem Auto durchaus öfters mal vor die eigene. Ist das nun völlig legitim oder ein Fall für ein Knöllchen?
Dafür gibt es zwar keine konkreten Regelungen in der Straßenverkehrsordnung. Doch in der Rechtsprechung wird es so gehandhabt, dass der Mieter oder Eigentümer, der auch die Berechtigung hat, die Grundstückseinfahrt zu nutzen, auch auf der Straße vor eben dieser parken darf. Das, was alle anderen, die nicht berechtigt sind, eben nicht dürfen. Ausnahme: Wenn die Zufahrt eine Feuerwehrzufahrt ist, gilt das Parkverbot ebenso für den Grundstückseigentümer oder -mieter.
Parken auf dem Gehweg vor dem eigenen Haus – erlaubt oder verboten?
Beim öffentlichen Gehweg wiederum ist die Sache speziell gelagert. Der steht per se nicht dem Grundstückseigentümer, sondern den Fußgängern zu, die hier am Haus vorbeilaufen möchten. Erlaubt ist das Parken auf den Gehweg insofern nur, wenn es durch das Zeichen 315, das auf blauem Grund ein weißes P und das Piktogramm eines parkenden Autos zeigt, ausdrücklich erlaubt ist. Doch dabei ist nie gemeint, dass man den kompletten Gehweg versperren darf – selbst vor dem eigenen Haus nicht. Blockiert man den Gehweg mit dem Pkw, zwingt man die Fußgänger, auf die Straße auszuweichen. Dort wiederum könnten sie angefahren werden. Insofern muss man mit Bußgeldern ab 55 Euro und bei Behinderung mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Beachten sollten Sie außerdem: § 12 StVO verbietet es, vor einer Bordsteinabsenkung zu parken. Denn diese dient ebenfalls wieder Fußgängern und Rollstuhlfahrern. Befindet sich vor Ihrem Grundstück also eine Bordsteinabsenkung, könnte damit aufgehoben werden, dass Sie vor Ihrer eigenen Einfahrt parken dürfen. Ob es dafür ein Bußgeld gibt, liegt im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.