So können Sie die Kosten Ihres Autounfalls von der Steuer absetzen

So können Sie die Kosten Ihres Autounfalls von der Steuer absetzen
Kracht es auf dem Arbeitsweg, sind Unfallkosten Werbungskosten. Das müssen Sie jetzt tun.
Ein Autounfall ist ärgerlich und teuer. Doch passiert er auf dem Weg zur Arbeit, können Sie ihn zumindest nutzen, um steuerliche Vorteile zu haben.
Wenn Unfallkosten Werbungskosten sind
Lässt sich ein Autounfall irgendwie positiv nutzen? Im Normalfall nicht, schließlich bedeutet er mindestens Ärger und Kosten, wenn nicht sogar Schmerzen. Doch einen wichtigen Nebeneffekt eines Autounfalls, der auf einer beruflichen Fahrt passiert ist, sollten die Nutzer im Fuhrpark unbedingt kennen: Er lässt sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrem Beruf entstehen und steuerlich geltend gemacht werden können. Darunter fallen nicht nur Punkte wie die täglichen Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen oder Fortbildungen, sondern mitunter auch geschehene Unfälle.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Damit die Kosten eines Unfalls vom Finanzamt anerkannt werden und somit Ihre Steuerlast bei den Einkünften senken können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Unfall auf dem direkten Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Arbeitsstätte oder alternativ auf einer dienstlichen Fahrt passiert sein. Umwege sind erlaubt, wenn sie ebenfalls berufliche Gründe haben, also zum Beispiel, um eine berufliche Fahrgemeinschaft abzuholen, um zu Vorstellungsgesprächen zu kommen oder wegen doppelter Haushaltsführung.
Außerdem erkennt das Finanzamt nur Kosten an, die Sie tatsächlich selbst zahlen mussten. Wurden die Ausgaben von einer Versicherung oder Ihrem Arbeitgeber ersetzt, fallen diese logischerweise flach. Insofern kommen grob nur zwei Fälle infrage, bei denen Sie die Werbungskosten für einen Unfall auf dem Arbeitsweg geltend machen können: Entweder, Sie haben den Unfall zumindest teilweise selbst verschuldet (z.B. durch erhöhte Geschwindigkeit) und besitzen keine Vollkaskoversicherung. Oder der Unfallgegner war schuld, hat aber keine Versicherung und ist auch nicht in der Lage, den Schaden zu bezahlen.
Welche Unfallkosten können steuerlich geltend gemacht werden?
Trifft das zu, sollten Sie alle Rechnungen, auch Gutachten sowie den Unfallbericht und etwaige anteilige Erstattungsbelege durch die Versicherung für das Finanzamt aufbewahren. Die gute Nachricht: Nicht nur die Reparaturkosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, sondern im Grunde sämtliche Kosten, die mit dem Unfall zusammenhängen, wie zum Beispiel Anwaltshonorare, Abschleppgebühren, Mietwagen, ja sogar Schadenersatzzahlungen – jedenfalls, wenn keine Absicht und kein Alkohol im Spiel waren. Einzig die Höherstufung in der Versicherung wegen des Schadens erkennt das Finanzamt nicht als absetzbar an.