Netflix, Spotify & Co.: Darf ich meinen Account teilen?

Streaming-Dienste haben die Musik-, Serien- und Filmwelt nachhaltig verändert. Ein Leben ohne Netflix, Maxdome und Spotify ist für viele unvorstellbar. Um die Kosten zu senken, teilen immer mehr Nutzer ihre Zugangsdaten für das unbegrenzte Seh- und Hörvergnügen. Dass das Teilen eines Accounts in vielen Fällen illegal ist, wissen die Anwender zumeist nicht. Wir verraten Ihnen, wann Account-Sharing strafbar ist.
Netflix und Co. bieten ihren Nutzern eine scheinbar endlose Auswahl an Filmen und Serien. Das Streaming-Vergnügen hat jedoch seinen Preis.
Angebote der Streaming-Dienste
Netflix stellt seinen Kunden drei verschiedene Abonnements zur Auswahl. Nutzer können zwischen einem Basis-, Standard- und Premium-Tarif wählen. Das Basis-Angebot erlaubt es, die angebotenen Filme und Serien auf einem Gerät für 7,99 Euro monatlich zu streamen. Für 10,99 Euro pro Monat wird der Deal auf zwei Geräte ausgeweitet, für 13,99 Euro sind es sogar vier. Wird das Premium-Angebot von vier Personen genutzt, belaufen sich die monatlichen Kosten somit auf nur 3,50 Euro.
Der Musikstreamingdienst Spotify bietet Nutzern ein breites Lieder-Spektrum für 9,99 Euro monatlich. Wer sich für das Family-Angebot entscheidet, kann die Kosten von 14,99 Euro durch fünf teilen.
Rechtliche Grauzone./h4>
Nutzer, die die Kosten senken und dennoch nicht auf das Streaming-Angebot verzichten wollen, entscheiden sich immer häufiger für das sogenannte Account-Sharing. Das bedeutet: Ein Nutzerprofil wird von mehreren Personen gleichzeitig verwendet.
Das Problem: Viele Familien- und Premium-Angebote dürfen rechtens ausschließlich von Familien und Wohngemeinschaften genutzt werden. Wer sein Account mit Freunden und Verwandten, die an unterschiedlichen Wohnorten leben, teilt, begibt sich in eine rechtliche Grauzone. Insbesondere das Teilen der Zugangsdaten beziehungsweise Passwörter wird von den meisten Anbietern strikt untersagt.
Account-Teilen ist illegal
Nach Angaben des Online-Portals „TECHBOOK“ darf das „Sky Go“-Angebot nur von Personen, die in einem Haushalt leben, genutzt werden. Anderenfalls kann eine Vertragsstrafe von bis zu 2136 Euro drohen. Etwas lockerer sind die Nutzungsrichtlinien von Netflix formuliert. Je nach Abo darf das Streaming-Angebot auf unterschiedlichen Geräten genutzt werden. Die Weitergabe von Kennwörtern ist verboten. In seinen Nutzungsbedingungen weist Spotify daraufhin, dass das Familien-Angebot nur von Familien genutzt werden darf. Das Unternehmen behält sich vor, Adressen und Altersstrukturen der Nutzer zu überprüfen.
In unserer Bildershow erfahren Sie alles, was Sie über das Account-Sharing wissen sollten.