
Alltagssünden: Diese Strafen drohen
Auch wenn Sie ein reines Gewissen haben, sollten Sie prüfen, ob Sie schon eine dieser Alltagssünden begangen haben:
Alltagssünden: Diese Strafen drohen
Auch wenn Sie ein reines Gewissen haben, sollten Sie prüfen, ob Sie schon eine dieser Alltagssünden begangen haben:
Tauben füttern
Tauben gelten als Krankheitsverbreiter und hinterlassen jede Menge Kot. Für sie bereit gelegtes Futter kann zudem noch Ratten anziehen. Je nach kommunaler Verwaltung liegt die Strafe für das Füttern wilder Tauben bei rund 100 bis 200 Euro. In Einzelfällen wurden in Darmstadt und Hamburg auch 5000 Euro Strafe angesetzt.
Zigaretten aus dem Auto schnippen
Auch wenn der Aschenbecher überquillt oder erst gar nicht benutzt wird, sollte man seine Zigarette nicht aus dem Fahrzeug werfen. Wegen Umweltverschmutzung muss man ansonsten zwischen 20 und 50 Euro Strafe zahlen. Es kann aber noch schlimmer kommen: Sollte ein anderer Straßenteilnehmer aufgrund ihrer Handlung einen Unfall bauen, müssten Sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Zum Arzttermin nicht erscheinen
Sollten Sie einen Arzttermin nicht wahrnehmen können, gehört es sich diesen abzusagen. Sollten Sie einen Termin dennoch vergessen, kann der Arzt in der Regel keinen Schadensersatz verlangen. Ausnahme wäre ein schriftlich fixierter Behandlungsvertrag, in dem eine Ausfallklausel vereinbart wurde.
Urinieren in der Öffentlichkeit
Wer sich in der Öffentlichkeit erleichtert, begeht eine Erregung öffentlichen Ärgernisses. Je nach kommunaler Verordnung schwanken die Bußgelder zwischen 20 bis zu 500 Euro. Pinkelt man(n) beispielsweise gegen ein Gebäude könnten auch noch Schadensersatzansprüche des Eigentümers hinzukommen.
Fundsachen behalten
Wer beispielsweise ein gefundenes Portemonnaie nicht abgibt, begeht den Straftatbestand der Fundunterschlagung. Je nach Wert droht eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe. Alles was weniger wert ist als zehn Euro kann jedoch behalten werden.
Radfahren auf dem Bürgersteig
Ab einem Alter von zehn Jahren muss man mit dem Fahrrad den Radweg oder die Straße benutzen. Einzige Ausnahme ist eine Begleitperson ab 16 Jahren, die ein Kind unter 10 beaufsichtigt. Wer erwischt wird muss ein Bußgeld zwischen 10 und 20 Euro bezahlen.
Kaugummi auf die Straße spucken
Wer Kaugummis ausspuckt riskiert je nach kommunaler Verwaltung ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Allein das spucken auf die Straße kann in manchen Regionen als Ordnungswidrigkeit angesehen werden und mit einer Strafe von 25 Euro geahndet werden.
Hundekot liegen lassen
Hundehalter die den Kot ihrer Haustiere auf der Straße liegen lassen verstoßen gegen das Abfallgesetz und können mit einem Verwarnungsgeld von 35 bis 500 Euro zur Kasse gebeten werden.
Fremde Grundstücke überqueren
Wenn Sie eine Abkürzung durch Nachbars Garten antreten wollen, sollten Sie darauf achten, dass dieser nicht durch einen Zaun oder eine Hecke eingegrenzt wurde, ansonsten begehen Sie Hausfriedensbruch. Bei einer Verurteilung drohen 10 bis 20 Tagessätze.
Verpackungen öffnen
Auch wer eine Verpackung in einem Geschäft öffnet, ist damit nicht verpflichtet zum Kauf. Der Verkäufer kann höchstens die Verpackung in Rechnung stellen. Vorsicht: Lebensmittelverpackungen sind von dieser Regelung ausgenommen, da der Inhalt nach Öffnung nicht mehr verkäuflich ist.
Speermüll mitnehmen
Solange die auf der Straße stehenden Sachen nicht für eine Sammelaktion bereitgestellt wurden erfüllt das Mitnehmen von Sperrmüll nicht den Tatbestand der Unterschlagung oder des Diebstahls. Vorsicht: Es könnte sich auch um einen Umzug handeln!
Arbeitsmaterial im Büro mitgehen lassen
Wer Stifte oder sonstige Büromaterialien von seinem Schreibtisch einsteckt, begeht Diebstahl und kann mit einer Anzeige und einer fristlosen Kündigung rechnen.