Die Todsünden bei der Steuererklärung

Die Steuererklärung ist für viele ein unliebsames Projekt. Doch Zeit und Aufwand lohnen sich: Über 800 Euro werden dem Steuerbürger durchschnittlich vom Fiskus erstattet. Welche Fehler Sie bei der Steuererklärung für einen reibungslosen Ablauf vermeiden sollten, erfahren Sie hier.
Bis zum 31. Juli kann die Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt abgegeben werden. Je früher Sie Ihre Angaben einreichen, desto schneller fließt das Geld. In Hektik sollten Sie allerdings nicht verfallen. Die Gefahr, Fehler zu übersehen und so Rückzahlungen zu verzögern oder gar zu vertun, ist groß.
Flüchtigkeits- und Tippfehler straft das Finanzamt ebenso wie Unwissen mit geringeren Rückerstattungen. Daher sollte die Steuererklärung gewissenhaft und aufmerksam bearbeitet werden.
Das sind die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung:
- Angaben vergessen
Ärgerlich ist es, wenn Ausgaben, die das Finanzamt erstattet, vergessen werden. Die Riester- und Rürup-Rente sind das beste Beispiel dafür. Diese können zwar von der Steuer abgesetzt werden, werden in der Praxis jedoch häufig vergessen, meint die Vereinigte Lohnsteuerhilfe mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. - Barzahlung
Die Putzfrau oder den Handwerker schnell in bar bezahlen? Lieber nicht! Handwerksleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen sollten generell per Kartenzahlung oder Überweisung getilgt werden. Ohne Kontonachweis sind Steuervorteile nicht möglich. - Jahresabrechnungen vergessen
Handwerkerkosten oder Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, die aus der Jahresabrechnung der Hausverwaltung hervorgehen, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Die Gartenpflege oder Treppenhausreinigung fallen in diesen Bereich. - Miet-Verträge innerhalb der Familie
Die Miete muss mindestens 66% der ortsüblichen Miete betragen und der Vertrag muss einem Fremdvergleich standhalten, d.h. der Vertrag muss dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist. Eine regelmäßige Überweisung der Miete sowie eine jährliche Nebenkostenabrechnung sind Pflicht, damit der Vermieter anfallende Kosten voll absetzen kann. - Einträge vertauschen
Sorgfalt ist geboten: Werden Kosten in der falschen Zeile eingetragen, streicht das Finanzamt diese, überträgt sie jedoch nicht in die richtige. Die Folge: Rückzahlungen bleiben aus. - Fristen verstreichen lassen
Nach Erhalt des Steuerbescheids sollten Sie diesen umgehend auf Fehler überprüfen. Fehler können nur vier Wochen nach Erhalt des Bescheids gemeldet und behoben werden. Danach endet die Einspruchsfrist. Also: keine Zeit verlieren! - Falsche Bankverbindung
Ein neues Konto oder einfach nur ein Tippfehler? Im schlimmsten Fall kann Sie das Ihre Rückzahlung vom Finanzamt kosten. - Nachweise
Legen Sie sich ein Ablagesystem zu, in das Sie alle Ausgabennachweise einpflegen. Rechnungen für die Handwerker, Nachweise für eine OP oder das Fahrtenbuch für den Dienstwagen können die Rückerstattungen des Finanzamts in die Höhe treiben. - Außergewöhnliche Belastungen vergessen
Auch bestimmte Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhalts- oder Beerdigungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Zumindest dann, wenn alle Ausgaben addiert die zumutbare Eigenbelastung, welche sich aus Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ergibt, überschreitet. - Keine
Steuererklärung
Die Mühen der Steuererklärung lohnen sich. Das Statistische Bundesamt zählte für das Jahr 2011 11,5 Millionen Steuerbürger, die durchschnittlich über 800 Euro ihrer Ausgaben erstattet bekamen.