Mit Haftbefehlen gesuchter Mann festgenommen

Ein mit zwei Haftbefehlen gesuchter Mann ist bei der Einreise aus der Schweiz festgenommen worden.
Rheinfelden (Baden) (ots) - Der 22-Jährige war zudem im Besitz von Betäubungsmitteln.
Am frühen Samstagmorgen (03.05.2025) geriet der guineische Staatsangehörige am Zollamt Rheinfelden - Autobahn in die Kontrolle der Bundespolizei. Eine Überprüfung ergab, dass zwei Haftbefehle zu vollstrecken waren. Wegen einer Verurteilung im Jahr 2021 wegen eines Körperverletzungsdeliktes, war noch eine Freiheitsstrafe von neun Monaten zu verbüßen. Aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen das Aufenthaltsgesetz, erfolgte im Jahr 2024 eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Der Gesuchte zahlte weder die Strafe, noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an, weswegen die Staatsanwaltschaft auch hier Haftbefehl erließ. Da der Gesuchte nicht im Besitz von Grenzübertrittspapieren war und Betäubungsmittel mit sich führte, wird er sich zudem wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz bzw. des Konsumcannabisgesetz verantworten müssen. Die erlassene Geldstrafe konnte der Mann vor Ort nicht bezahlen. Jetzt steht ihm eine insgesamt 350-tägige Freiheitsstrafe bevor.
Am frühen Samstagmorgen (03.05.2025) geriet der guineische Staatsangehörige am Zollamt Rheinfelden - Autobahn in die Kontrolle der Bundespolizei. Eine Überprüfung ergab, dass zwei Haftbefehle zu vollstrecken waren. Wegen einer Verurteilung im Jahr 2021 wegen eines Körperverletzungsdeliktes, war noch eine Freiheitsstrafe von neun Monaten zu verbüßen. Aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen das Aufenthaltsgesetz, erfolgte im Jahr 2024 eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Der Gesuchte zahlte weder die Strafe, noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an, weswegen die Staatsanwaltschaft auch hier Haftbefehl erließ. Da der Gesuchte nicht im Besitz von Grenzübertrittspapieren war und Betäubungsmittel mit sich führte, wird er sich zudem wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz bzw. des Konsumcannabisgesetz verantworten müssen. Die erlassene Geldstrafe konnte der Mann vor Ort nicht bezahlen. Jetzt steht ihm eine insgesamt 350-tägige Freiheitsstrafe bevor.
Quelle: Baden-Württemberg