(Singen, Lkr. Konstanz) 17-Jähriger mit knapp zwei Promille mit dem Fahrrad vor Polizeiauto gestürzt (23.04.202)

Polizeieinsatz in Singen: Betrunkener Radfahrer verursacht Auffälligkeiten
In den frühen Morgenstunden in Singen, genauer gesagt gegen 03:30 Uhr, entdeckten Polizeibeamte auf der Fittingstraße einen Radfahrer, der ohne Beleuchtung unterwegs war. Kurz bevor er den Kreisverkehr zur Georg-Fischer-Straße erreichte, verlor der junge Mann die Kontrolle über sein Fahrrad und stürzte direkt vor das Polizeifahrzeug.
Als er Schwierigkeiten hatte, wieder aufzusteigen, entschlossen sich die Beamten, ihn zu überprüfen. Bei der Ansprache fiel ihnen sofort der deutliche Alkoholgeruch bei dem 17-jährigen Radfahrer auf. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht und zeigte knapp zwei Promille.
Noch bevor die Beamten den stark alkoholisierten Jugendlichen nach Hause bringen konnten, wo sie ihn seiner Mutter übergaben, musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Der Jugendliche sieht sich nun einem Strafverfahren wegen Trunkenheit am Lenker ausgesetzt.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass Radfahrer mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr als absolut fahruntüchtig gelten und somit ebenfalls eine Straftat begehen. Dies kann zu einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro und der Eintragung von zwei Punkten im Verkehrszentralregister führen.
Auch bei einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille, der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit, sind Sanktionen möglich, sofern alkoholbedingte Beeinträchtigungen oder ein Unfall entstehen. Zusätzlich informiert die Führerscheinstelle über den Zwischenfall, und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist erforderlich. Sollte der Radfahrer die MPU nicht bestehen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis.