2.250,- Euro Geldstrafe - Bundespolizei verhaftet Verurteilten

Festnahme eines 47-Jährigen aufgrund eines Haftbefehls in Gelsenkirchen
Bundespolizisten am Hauptbahnhof Gelsenkirchen wurden gestern gegen 11:35 Uhr auf einen 47-jährigen Mann aufmerksam und führten eine Personenkontrolle durch. Der deutsche Staatsbürger konnte durch seinen vorgelegten Personalausweis zweifelsfrei identifiziert werden.
Bei der Überprüfung zeigte sich, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte diesen erlassen, da der Mann eine Geldstrafe nicht beglichen hatte. Im Dezember 2023 war der Bewohner aus Witten vom Amtsgericht Remscheid wegen Diebstahls tatsächlich zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 50,- Euro verurteilt worden, insgesamt also 2.250,- Euro zuzüglich Verfahrenskosten.
Weil er weder die Kosten beglichen noch sich dem Strafantritt gestellt hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Die Beamten am Bahnhof konfrontierten den 47-Jährigen mit dem Haftbefehl und nahmen ihn daraufhin fest. Anschließend wurde er zur Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Gelsenkirchen gebracht. Dort erklärte er, dass er die erforderliche Geldstrafe nicht bezahlen könne. Somit wird der Mann voraussichtlich für eine Dauer von 45 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht.