Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhindert Kindesentziehung

Düsseldorf (ots)
Die Bundespolizei hat festgestellt, dass die erforderliche Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten für die Ausreise einer 36-jährigen Deutschen mit ihrer Tochter nach Portugal nicht vorlag. Daher wurde der Frau die Ausreise von den Beamten untersagt.
Wichtige Hinweise der Bundespolizei für Reisen mit Kindern
In diesem Zusammenhang gibt die Bundespolizei wichtige Hinweise für Reisen mit Kindern: Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson die nötigen Rechte gegenüber dem Kind hat, insbesondere wenn nur ein Erwachsener das Kind begleitet und der Verdacht besteht, dass das Kind rechtswidrig dem Sorgeberechtigten entzogen werden könnte.
Empfohlene Dokumente für die Reise
In solchen Fällen führt die Bundespolizei intensive Ermittlungen durch, um mögliche Abweichungen oder Widersprüche in den Angaben zu erkennen. Um derartige Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die Bundespolizei, bestimmte Dokumente mitzuführen:
- Eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit Angaben zum Kind, gegebenenfalls den Personalien der Begleitperson und dem Reiseziel bzw. Reiseverlauf
- Die Personalien und Kontaktdaten der Sorgeberechtigten
- Eine Kopie der Ausweisdatenseite der Sorgeberechtigten
Diese Unterlagen erleichtern der Bundespolizei die grenzpolizeilichen Aufgaben, insbesondere in Bezug auf die Verhinderung einer möglichen Kindesentführung oder des unerlaubten Entfernen des Kindes vom Einflussbereich der Erziehungsberechtigten.