Schlagstock und Messer aufgefunden - Bundespolizei verhaftet Gesuchten

© Schlagstock und Messer
Schlagstock und Messer
Am 14. Juni kontrollierten Beamte einen 43-Jährigen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof.
Gelsenkirchen (ots) - Dieser wurde bereits durch die Staatsanwaltschaft gesucht und hatte gefährliche Gegenstände dabei, welche er nicht mitführen durfte.
Gegen 20:15 Uhr führten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Gelsenkirchen bei dem deutschen Staatsangehörigen eine Personenkontrolle durch.
Diese ergab, dass gegen den Wohnungslosen zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Essen vorliegen.
Zum einen ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Volksverhetzung, nach welchem er eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verbüßen muss.
Zum anderen ebenfalls ein Vollstreckungshaftbefehl wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. In diesem Fall wurde im Urteil eine Haftstrafe von acht Monaten ausgesprochen.
Die Einsatzkräfte verhafteten den Verurteilten und durchsuchten ihn zur Eigensicherung.
Dabei fanden sie ein Messer sowie einen Schlagstock.
Beide Gegenstände unterliegen dem Führungsverbot und die Uniformierten beschlagnahmten diese.
Die Beamten belehrten den gebürtigen Gelsenkirchener sowohl aufgrund der Verhaftung, als auch über die begangene Ordnungswidrigkeit und übergaben ihn anschließend an die Justizvollzugsanstalt.
Der 43-Jährige muss sich jetzt zudem wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Gegen 20:15 Uhr führten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Gelsenkirchen bei dem deutschen Staatsangehörigen eine Personenkontrolle durch.
Diese ergab, dass gegen den Wohnungslosen zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Essen vorliegen.
Zum einen ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Volksverhetzung, nach welchem er eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verbüßen muss.
Zum anderen ebenfalls ein Vollstreckungshaftbefehl wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. In diesem Fall wurde im Urteil eine Haftstrafe von acht Monaten ausgesprochen.
Die Einsatzkräfte verhafteten den Verurteilten und durchsuchten ihn zur Eigensicherung.
Dabei fanden sie ein Messer sowie einen Schlagstock.
Beide Gegenstände unterliegen dem Führungsverbot und die Uniformierten beschlagnahmten diese.
Die Beamten belehrten den gebürtigen Gelsenkirchener sowohl aufgrund der Verhaftung, als auch über die begangene Ordnungswidrigkeit und übergaben ihn anschließend an die Justizvollzugsanstalt.
Der 43-Jährige muss sich jetzt zudem wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Quelle: Nordrhein-Westfalen