Zwei Festnahmen am Flughafen Düsseldorf - Bundespolizei fahndet erfolgreich

Grenzpolizeiliche Kontrollen führen zu Festnahmen
Am Mittwochmorgen meldete sich ein 45-jähriger Niederländer bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle für einen Flug nach Antalya, Türkei. Dabei entdeckten die Beamten, dass die Staatsanwaltschaft Trier im Juni 2022 einen Haftbefehl wegen sexueller Belästigung gegen ihn ausgestellt hatte.
Der Mann, der bereits im Februar 2020 verurteilt worden war, befand sich im Ausland und wurde daher zur Fahndung ausgeschrieben. Er konnte die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe von 1.000 Euro direkt bei der Bundespolizei bezahlte und anschließend seine Reise fortsetzte.
Zweiter Vorfall bei der Einreisekontrolle
Am Mittwochnachmittag stellte sich ein 29-jähriger US-Amerikaner bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul, Türkei, den Bundespolizisten vor. Die Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach ihm suchte und im Dezember 2024 einen Haftbefehl wegen Beleidigung erlassen hatte.
Der Mann war im Januar 2024 verurteilt worden und hatte sich der Strafvollstreckung entzogen, weshalb er ebenfalls zur Fahndung ausgeschrieben war. Um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen zu vermeiden, beglich er die Geldstrafe von 2.360 Euro direkt bei der Bundespolizei und setzte seine Reise fort.