Mit 2,45 Promille auf dem E-Scooter unterwegs

In der Nacht zum Samstag, den 21.06.2025 stoppte die Polizei gegen 00:45 Uhr einen 37-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Wendewehrstraße.
Mühlhausen (ots) - Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle stellten die Beamten einen Atemalkoholwert von 2,45 Promille fest - deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert.
Die Weiterfahrt wurde untersagt, der E-Scooter zur Gefahrenabwehr sichergestellt und eine Blutentnahme angeordnet. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr i.S.d. 316 StGB eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und daher dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten.
Die Weiterfahrt wurde untersagt, der E-Scooter zur Gefahrenabwehr sichergestellt und eine Blutentnahme angeordnet. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr i.S.d. 316 StGB eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und daher dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten.
Quelle: Thüringen