Schwerer Verkehrsunfall mit zwei verletzten Person

Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Donnerstagmorgen in Nordhausen.
Nordhausen (ots) - Polizei und Feuerwehr kamen zum Einsatz.
Auf der Kreuzung Taschenberg und Hohekreuzstraße kam der 45 Jahre alte Fahrer eines SUV nach rechts von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug kollidierte vor dem Fußgängerüberweg mit einem Lichtmasten am rechten Fahrbahnrand. Der Fahrer und sein Beifahrer wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Beide Männer stammten aus dem Kyffhäuserkreis und wurden zur Behandlung in das Südharz-Klinikum gebracht. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Lichtmast war durch die Kollision mit dem SUV abgeknickt. Er wurde durch die Stadtbeleuchtung entfernt. Trümmer des Fahrzeuges beschädigten auch Fenster angrenzender Wohnhäuser. Der Gesamtschaden durch den Unfall wird auf mindestens 40.000 Euro geschätzt. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer offensichtlich nicht fahrtauglich war. Eine abschließende Bewertung seiner Fahrtauglichkeit wird erst die Analyse der bei ihm durchgeführten Blutprobenentnahme zulassen.
Auf der Kreuzung Taschenberg und Hohekreuzstraße kam der 45 Jahre alte Fahrer eines SUV nach rechts von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug kollidierte vor dem Fußgängerüberweg mit einem Lichtmasten am rechten Fahrbahnrand. Der Fahrer und sein Beifahrer wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Beide Männer stammten aus dem Kyffhäuserkreis und wurden zur Behandlung in das Südharz-Klinikum gebracht. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Lichtmast war durch die Kollision mit dem SUV abgeknickt. Er wurde durch die Stadtbeleuchtung entfernt. Trümmer des Fahrzeuges beschädigten auch Fenster angrenzender Wohnhäuser. Der Gesamtschaden durch den Unfall wird auf mindestens 40.000 Euro geschätzt. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer offensichtlich nicht fahrtauglich war. Eine abschließende Bewertung seiner Fahrtauglichkeit wird erst die Analyse der bei ihm durchgeführten Blutprobenentnahme zulassen.
Quelle: Thüringen