Absturz mit Sala: Pilot hatte keine kommerzielle Lizenz - Reise als Privatflug erlaubt

Absturz mit Sala: Pilot hatte keine kommerzielle Lizenz - Reise als Privatflug erlaubt
London (SID) - Das teilten britische Ermittler am Montag in einem Zwischenbericht zum Absturz am 21. Januar über dem Ärmelkanal mit. Allerdings kam die Air Accidents Investigation Branch (AAIB), die Verkehrsbehörde für Flugunfälle, zu der Erkenntnis, dass die Reise vermutlich als "Privatflug" erlaubt worden sei. Demnach hätten sich der britische Pilot David Ibbotson und der Passagier die Kosten geteilt.
"Die Basis, auf der der Passagier mit N264DB befördert wurde, ist noch nicht festgelegt. Aber zuvor hatte der Pilot Passagiere auf der Grundlage der Kostenteilung befördert", hieß es in dem AAIB-Zwischenbericht. Für eine kommerzielle Lizenz sind deutlich mehr Schulungs- und Flugstunden erforderlich als bei einer Privatpilotenlizenz. Unklar sei noch, ob Ibbotson nachts fliegen durfte.
Sala war nach der Besiegelung seines Wechsels von Nantes nach Cardiff beim Absturz des Flugzeugs auf dem Weg von Frankreich zu seinem neuen Klub im Alter von 28 Jahren ums Leben gekommen.