OLG Bremen weist Klage des SV Wilhelmshaven ab

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Bremen (SID) - Eine entsprechende Klage des mittlerweile in der Bezirksliga spielenden Vereins wurde am Freitag vom Oberlandesgericht Bremen abgewiesen.
Zwar erkannte das Gericht den grundsätzlichen Anspruch des Vereins auf Schadenersatz durch eine Wiedereingliederung in die vierte Liga an, verneinte aber die praktische Umsetzung. Die Spielzeit 2014/2015 sei längst abgelaufen und könne 2019/2020 nicht mehr rekonstruiert werden.
Ausgangspunkt des Rechtsstreites war im Jahr 2008 die Weigerung des Klubs, für den früheren argentinischen Spieler Sergio Sagarzazu eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.500 Euro an zwei vorherige Vereine des Südamerikaners zu zahlen.
Derlei Geldtransfers und entsprechende Strafen bei Nichteinhaltung sehen die Bestimmungen des Weltverbandes FIFA und auch des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vor - nicht aber die des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NFV). Der zuständige NFV hatte jedoch den Zwangsabstieg angeordnet, nachdem Wilhelmshaven nicht gezahlt hatte.
Im September 2016 hatte sogar der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Zwangsabstieg rechtswidrig gewesen. Im aktuellen Schadenersatzverfahren ließen die Richter aber ausdrücklich ein erneutes Revisionsverfahren vor dem BGH zu. Der SVW hat nun einen Monat Zeit, um sich zu diesem Schritt zu entschließen.