Bundestag: Sportausschuss berät Kronzeugenregelung

Bundestag: Sportausschuss berät Kronzeugenregelung
Berlin (SID) - Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigt sich am Mittwoch mit einer möglichen Ergänzung des Anti-Doping-Gesetzes durch die Kronzeugenregelung. Die Sportpolitiker der Parteien lassen sich im Zuge der fälligen Evaluierung des Gesetzes bis Herbst 2020 von mehreren Experten beraten.
Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses, hat wie andere Sportpolitiker auch bereits mehrfach betont, dass sie für die Implementierung der Kronzeugenregelung sei. "Ich wollte die Lösung schon 2015", hatte die SPD-Politikerin gesagt. Damals war das Gesetz eingeführt worden, nun sieht es sehr stark nach einer Erweiterung aus.
Wie wichtig eine Kronzeugenreglung ist, wurde vor allem bei der Erfurter Blutdoping-Affäre deutlich. Erst durch die Aussagen des früheren Langläufers Johannes Dürr sind die Ermittlungserfolge der "Operation Aderlass" während und im Anschluss der Nordischen Ski-WM in Seefeld im Februar 2019 möglich geworden. Bislang kann ein Sportler, der auspackt, in Deutschland allerdings noch keine Strafminderung erwarten.
Leitender Ermittler der "Operation Aderlass" ist Kai Gräber von der Staatsanwaltschaft München, der am Mittwoch im Sportausschuss vertreten sein wird. Daneben sind unter anderem Andrea Gotzmann und Lars Mortsiefer aus dem Vorstand der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) sowie Johannes Herber, Geschäftsführer des Vereins Athleten Deutschland, als Experten geladen.
Am Rande dürfte auch diskutiert werden, wie die NADA in Zukunft finanziert werden soll. Laut FAZ soll die bisherige Finanzierung der Bonner Agentur infrage gestellt werden, so wolle der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) angeblich aus dem Aufsichtsrat der NADA austreten. Dies hätte womöglich zur Folge, dass der DOSB sich nicht mehr an den Kosten der Doping-Jäger beteiligt. Bislang zahlt der Dachverband jährlich 400.000 Euro an die NADA.