Hörmann und Lehner begrüßen Urteil für Dopingarzt Mark S.

Alfons Hörmann, Dagmar Freitag und der Sportrechts-Experte Michael Lehner haben das Urteil für den Thüringer Dopingarzt Mark S. ausdrücklich begrüßt.
Köln (SID) - DOSB-Präsident Alfons Hörmann, die Sportausschussvorsitzende Dagmar Freitag und der Sportrechtsexperte Michael Lehner haben das Urteil für den Thüringer Dopingarzt Mark S. ausdrücklich begrüßt. "Endlich erleben wir ein Urteil, das für die Betrüger im Sport drakonische Strafen beinhaltet", teilte Hörmann mit, "das ist ein enorm wichtiges Signal an den gesamten Weltsport und eine wertvolle Bestätigung für all diejenigen, die den Fair-Play-Gedanken respektieren und praktizieren."
Das Landgericht München II hatte den Erfurter Sportmediziner Mark S. am Freitag in 24 Fällen der Anwendung von Dopingmethoden sowie in zwei Fällen des unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln für schuldig befunden. Er wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten sowie zu einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. Der Hauptangeklagte sitzt seit Februar 2019 in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf das Urteil angerechnet.
Juristisch erst möglich wurde das Verfahren durch die Einführung des Anti-Doping-Gesetzes am 10. Dezember 2015. "Dieses Gesetz hat seine Feuertaufe bestanden", sagte Lehner dem SID, "das Urteil ist ein guter Schritt im Anti-Doping-Kampf." Das Strafmaß sei "hart", so Lehner weiter, "aber genau richtig. Damit wurde ein Zeichen gesetzt."
Das sieht auch SPD-Politikerin Dagmar Freitag so. "Das Urteil ist auch ein Beweis dafür, dass das Gesetz, das die Operation Aderlass erst ermöglicht hat, Wirkung zeigt", teilte die Vorsitzende im Sportausschuss des Deutschen Bundestages dem SID mit. Die "kriminellen Netzwerke" hätten nun "unmissverständlich vor Augen geführt bekommen, dass schwere Dopingvergehen mit einer nicht unerheblichen Haftzeit bestraft werden können. Und das ist sicher deutlich abschreckender als eine überschaubare Dopingsperre für Wettbewerbe", so Freitag.
Auch die Nationale Anti Doping Agentur NADA und Max Hartung, Präsident des Vereins Athleten Deutschland, lobten das Urteil. "Erstmalig wird ein im Leistungssport tätiger Arzt und seine Unterstützer*innen nach dem Anti-Doping-Gesetz zu einer teilweise empfindlichen Freiheitsstrafe und einem Berufsverbot verurteilt", sagte die NADA- Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann: "Systematisches Doping im Leistungssport ist alles andere als ein Kavaliersdelikt."
Hartung erklärte, er gehe fest davon aus, dass das Urteil abschreckende Wirkung habe: "Das ist ein hartes Urteil, das es vorher so nicht gegeben hat und so nicht möglich war. Das ist positiv für den Anti-Doping-Kampf in Deutschland und es stärkt ihn", sagte er dem SID.
Auch Hörmann freute sich über die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes und folgerte: "Der heutige Tag wird als sehr positiver in die Sportgeschichte eingehen und diese künftig an manchen Stellen prägen! Die nächsten konsequenten und notwendigen Schritte stellen jetzt die rasche Einführung der Kronzeugenregelung und die Einrichtung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften dar."
Auf die große Bedeutung einer Kronzeugenregelung wies auch Lehner hin. "Mark S. hat eine harte Strafe in Kauf genommen. Ich frage mich, warum hat er das getan?", sagte der Jurist, "mit einer Kronzeugenregelung könnte Bereitschaft honoriert werden, die Hintergründe aufzuklären. Das ist jetzt nicht geschehen. Mehr Aufklärung durch den Angeklagten hätte ich mir gewünscht."