Olympia: Mehr Social-Media-Rechte für deutsche Sportler

Sie dürfen mit ihren Smartphones nun auch kurze Videos in den Olympischen Stätten und von der Eröffnungs- und Schlussfeier aufnehmen.
Die deutschen Sportlerinnen und Sportler bei den Sommerspielen in Paris (26. Juli bis 11. August) erhalten im Vergleich zu bisherigen Olympia-Ausgaben mehr Rechte bei der Vermarktung über die Sozialen Medien. Wie das Bundeskartellamt mitteilte, "können deutsche Athletinnen und Athleten mit ihren Smartphones nun auch kurze Videos in den Olympischen Stätten und von der Eröffnungs- und Schlussfeier aufnehmen und diese in ihren Social-Media-Accounts verwenden, solange dies nicht zu Werbezwecken erfolgt."
Dies gehe aus dem aktualisierten Leitfaden des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu Werbemöglichkeiten und -grenzen während der Olympischen Spiele hervor. "Bei den diesjährigen Spielen in Paris wird die bereits 2019 durch unser Verfahren bewirkte Öffnung der Werberegeln für die Mitglieder des Team Deutschland und ihre Sponsoren gewährleistet", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Neu sei ab diesem Jahr "eine weitere Lockerung für die Nutzung von Social Media als das wohl wichtigste Medium, über das die Mitglieder während der Spiele mit ihren Fans zu Hause in Kontakt bleiben und unmittelbare Eindrücke vom Höhepunkt ihrer sportlichen Karriere mit ihnen teilen."
Mundt führte an, dass die Athletinnen und Athleten zwar "die Leistungsträger der Olympischen Spiele" seien, aber "von den sehr hohen Werbeeinnahmen des IOC durch offizielle Olympiasponsoren nicht direkt profitieren".
Im Rahmen eines Kartellverwaltungsverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen den DOSB und das Internationale Olympische Komitee (IOC) hatte das Bundeskartellamt im Jahr 2019 bereits eine Öffnung der stark beschränkten Werbemöglichkeiten aus der Anwendung der Regel 40 Nr. 3 der Olympischen Charta erwirkt. Im Ergebnis verpflichteten sich IOC und DOSB zu Öffnungszusagen für deutsche Athletinnen und Athleten.
Der Leitfaden ist im Februar 2019 von DOSB und IOC bis zum Abschluss der Olympischen Spiele 2026 als verbindliches Regelwerk anerkannt worden. Er enthält die Regeln für die Anwendung der während der Olympischen Spiele geltenden Werbebeschränkungen der Olympischen Charta auf Werbemaßnahmen der Mitglieder des Team Deutschland mit ihren Sponsoren. Im Vergleich zu den Regelungen des IOC sieht er deutliche Lockerungen vor.