"Regel 40": Kartellverfahren gegen IOC und DOSB dauert an

Tokio 2020: Deutsches Haus im Einkaufszentrum
Frankfurt/Main (SID) - Das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen das Internationale Olympische Komitee IOC und den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) wegen umstrittener Werbebeschränkungen zieht sich in die Länge. Die Behörde in Bonn bestätigte der FAZ, dass sie Ende Juli an die Verbände einen "Auskunftsbeschluss" versandt habe.
In der offiziellen Aufforderung des Kartellamtes geht es nach Angaben der Zeitung um Bildrechte der Sportler und der Möglichkeit einer Nutzung für individuelle Werbezwecke. Nach einem Markttest und Einlassungen der Verbände seien "weitere Änderungen und Klarstellungen erforderlich", teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der FAZ mit: "Die Verhandlungen darüber dauern an. Der Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens ist noch offen."
Bislang sind die Sportler durch die Regel 40 der IOC-Charta an strikte Werbe-Begrenzungen gebunden, die DOSB und IOC im Zuge der Winterspiele Anfang des Jahres in Pyeongchang auf Druck des Kartellamtes für die deutschen Athleten etwas gelockert hatten. Diese Lockerung geht der Kontrollbehörde offenbar nicht weit genug.
Die olympischen Spitzenverbände wollen mit den Werbebeschränkungen die Exklusivrechte ihrer Sponsoren schützen. Fachleute werten dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Auch die Athleten erhöhten zuletzt den Druck auf IOC und DOSB. Die Interessenvertretung Athleten Deutschland e.V. forderte das IOC auf, die Sportler mit 25 Prozent an den Milliarden-Erlösen aus Vermarktungs- und Übertragungsrechten zu beteiligen.
Das Bundeskartellamt hatte nach einer Beschwerde des Bundesverbandes der deutschen Sportartikel-Industrie das Verfahren eröffnet. Sollte es keine Einigung geben, könnte das Amt eine Untersagungsentscheidung gegen DOSB und IOC treffen. Auf dieser Grundlage könnten Athleten Schadenersatzforderungen stellen.