Trotz Freispruch: Muss Karl Dall erneut vor Gericht?

Schlechte Nachricht für Karl Dall: Möglicherweise muss sich der Entertainer wegen angeblicher Vergewaltigung erneut vor Gericht verantworten. Sowohl Opfer als auch Staatsanwaltschaft streben offenbar eine Berufung an. Eigentlich wurde er im Dezember bereits von den Vorwürfen freigesprochen.
Im Dezember wurde Karl Dall (73) von einem Bezirksgericht in Zürich von den Vergewaltigungsvorwürfen an einer Schweizer Journalistin freigesprochen - nun hat das angebliche Opfer offenbar Berufung eingelegt, wie die Schweizer Zeitung "Blick" in ihrer Online-Ausgabe berichtet. Auch die Staatsanwaltschaft habe Berufung angemeldet. Eine Sprecherin habe einen entsprechenden Bericht vom Wochenende bestätigt, wie es weiter heißt. Noch warte man aber auf das begründete Urteil, bevor endgültig entschieden werde, ob der Fall ans Obergericht geht.
Dall wurde im November vergangenen Jahres nach einem Auftritt in St. Gallen von der Polizei festgenommen und musste für vier Tage in Untersuchungshaft, nachdem ihn zuvor eine schweizerische Journalistin wegen angeblicher Vergewaltigung in einem Hotelzimmer angezeigt hatte. Für das Bezirksgericht waren die Beweise nicht ausreichend und somit folgten sie dem Antrag der Verteidigung und sprach Dall frei.