So sollten Sie sich beim Unfall mit einem geleasten Fahrzeug verhalten

So sollten Sie sich beim Unfall mit einem geleasten Fahrzeug verhalten
Ein Unfall ist unerfreulich genug. Bei geleasten Wagen müssen Sie zudem auf Organisatorisches achten.
Wenn es im Straßenverkehr kracht, spielt es für die weiteren Schritte durchaus eine Rolle, ob das Fahrzeug geleast ist. Denn damit ist noch eine weitere Partei beteilgt.
Wer entscheidet über die Schadensregulierung am Leasingfahrzeug?
Wenn es im Straßenverkehr kracht, ist man erst einmal froh, wenn kein Personenschaden vorliegt. Eine unerfreuliche Sache kommt jedoch auf jeden Unfallbeteiligten – auch aus dem Fuhrpark – zu: die Bürokratie und die Frage, wer nun für welchen Schaden aufkommt. Sogar wenn ein Fahrzeug unverschuldet in einen solchen Crash gerät, gibt es mindestens mit der Kfz-Versicherung stets einiges zu regeln.
Noch etwas mehr Abklärung ist nötig, wenn der Unfall mit einem geleasten Fahrzeug passiert ist. Nun sind nicht nur zwei Unfallparteien involviert, sondern zudem die Leasinggesellschaft, der das Fahrzeug gehört. Sie sind verpflichtet, nicht nur Ihre Kfz-Versicherung, sondern ebenso die Leasinggesellschaft über den Unfall zu informieren. Bei unklarer Schuldfrage, Verdacht auf Alkohol- oder Drogen, Personenschaden oder einem Unfall mit einem parkenden Auto sollten Sie wie bei jedem anderen Vorfall dieser Art zudem die Polizei informieren. Beachten Sie: Der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs darf bestimmen, wie Reparatur oder Verwertung abgewickelt werden. Und meist wird eine Vertragswerkstatt verlangt werden.
Wer zahlt die Reparatur nach dem Unfall?
Unkompliziert wird es wie bei Unfällen mit einem nicht geleasten Fahrzeug, wenn der andere Fahrer den Crash verschuldet hat. Dann übernimmt seine Haftpflichtversicherung die Kosten. Allerdings gibt es oft Leasingverträge, bei denen Sie die Reparaturkosten zunächst vorschießen müssen und sich dann von der Haftpflichtversichererung des Verursachers erstatten lassen können.
Schwieriger ist es, wenn Sie mindestens eine Teilschuld trifft. Das ist schon deshalb relevant, weil Sie zu einem Ausgleich des durch den Unfall entstandenen Wertverlustes am Ende der Leasinglaufzeit verpflichtet sind. Übernimmt das keine Versicherung, müssen Sie selbst zahlen. In der Regel ist bei einem geleasten Auto eine Vollkaskoversicherung Pflicht. Sie sollten möglichst für solche Ereignisse auch eine GAP-Versicherung haben. Sie zahlt bei einem Schaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert. Wichtig zu wissen: Bei einem Totalschaden wird der Leasingvertrag meist gekündigt. Und Sie müssen auch während der Reparatur die Leasingraten weiterzahlen. Bei einem fremdverschuldeten Schaden können Sie jedoch auch die Kosten für einen Ersatzwagen von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners zurückfordern.