Wie Sie die Schadenfreiheitsklasse übertragen können – und wann es lohnt

Wie Sie die Schadenfreiheitsklasse übertragen können – und wann es lohnt
Die Übernahme einer hohen Schadenfreiheitsklasse kann viel Geld sparen. Das gilt.
Eine hohe Schadenfreiheitsklasse kann man weiterreichen. Doch nicht jeder kann sie übernehmen und der Schritt sollte gut überlegt sein.
Hohe Schadenfreiheitsklasse lässt Versicherungsbeitrag sinken
Die Schadenfreiheitsklasse ist in der Kfz-Versicherung und somit auch für die Fahrzeuge in jedem Fuhrpark ein wichtiges Thema. Denn je länger man unfallfrei fährt, umso höher steigt man in der SF-Klasse. Was dazu führt, dass der Versicherungsbeitrag prozentual sinkt. Wer zum ersten Mal ein Fahrzeug auf seinen eigenen Namen angemeldet hat, steigt selbst nach Jahrzehnten Fahrpraxis in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse ein. Es sei denn, er lässt sich die SF-Klasse einer anderen Person übertragen. Das geht in der Vollkasko und der Haftpflicht, in der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Den Antrag auf Übertragung stellen Sie bei der Versicherung.
Wann lohnt die Übertragung?
Das lohnt sich in der Regel dann, wenn die Person, von der man die Schadenfreiheitsklasse übernimmt, diese sicher nicht mehr braucht. Zum Beispiel, weil sie aus Altersgründen ohnehin kein Auto mehr braucht oder eines von mehreren Fahrzeugen dauerhaft abgemeldet und nicht ersetzt wird. Denn übertragen lässt sich die SF-Klasse nur einmalig. Weg ist also weg.
Dann ist die Übertragung der SF-Klasse in der Regel eine Familiensache. Die Versicherungen erlauben es, dass die Klasse auf Kinder, Enkelkinder, den Ehepartner oder die Eltern übertragen wird. Oft sind auch Lebenspartner erlaubt.
Entscheidend ist: Wie lange haben Sie schon den Führerschein?
Was sich nicht lohnt: Sofort als Fahranfänger eine hohe Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Dann verfällt ein Großteil der SF-Klassen. Man kann nämlich nur maximal so viele Klassen übernehmen wie man seit dem Erwerb des Führerscheins hätte ansammeln können. Teils gibt es auch weitere Einschränkungen seitens der Versicherer und sie verlangen zum Beispiel, dass man das Auto, aus dessen Vertrag man die Klassen übernimmt, regelmäßig gefahren hat.
Es ist übrigens auch möglich, die Schadenfreiheitsklasse aus einem geschäftlichen Verhältnis mitzunehmen. So fängt man, nachdem man jahrelang nur Dienstwagen gefahren ist, nicht plötzlich bei Null an. Diese Übertragung sollte aber von Anfang an zwischen Firma und Mitarbeiter und auch mit der Versicherung geregelt werden.