Widerstand gegen neue Brücken und mehr Spuren

Die A1 im Osten Hamburgs soll auf acht Fahrstreifen erweitert und mit zwei neuen Elbbrücken ausgestattet werden. Während Bund und Autobahn GmbH das Projekt als verkehrspolitisch notwendig einstufen, wächst der Widerstand von Umweltverbänden und Anwohnern.
Konkret betrifft der geplante Ausbau, der als eines der größten Autobahnprojekte in Norddeutschlands gilt, den Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Hamburg-Harburg und dem Autobahndreieck Hamburg-Südost. Auf rund 8,2 Kilometern Länge soll die A1 auf je vier Fahrstreifen pro Richtung erweitert werden. Begründet wird das Projekt mit dem starken Verkehrsaufkommen: Laut Angaben der Autobahn GmbH nutzen täglich bis zu 131.000 Fahrzeuge die Strecke, darunter etwa 25 Prozent Schwerlastverkehr. Für das Jahr 2030 wird ein Anstieg auf bis zu 160.000 Fahrzeuge erwartet.
Engstelle im bestehenden Netz ist insbesondere das Autobahndreieck Norderelbe, wo bislang nur zwei Fahrstreifen pro Richtung zur Verfügung stehen. Im Zuge des Ausbaus soll dort auch die Anbindung an die A 26 Ost realisiert werden. Darüber hinaus umfasst das Projekt den Abriss und Neubau der Norder- und Süderelbbrücke sowie den Ersatz der Rastanlage Stillhorn durch eine neue Anlage mit dem Namen "Elbmarsch".
Umweltverbände kritisieren Ausbaupläne
Rund 40 Personen und Organisationen haben sich formell gegen das Projekt ausgesprochen, darunter der NABU und der BUND. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Grundannahmen der Verkehrsprognose und den aus Sicht der Verbände klimapolitisch falschen Weg. "Angesichts von Klimakrise und Artensterben sind neue Autobahnprojekte nicht mehr vertretbar", sagte NABU-Landeschef Malte Siegert gegenüber dem NDR.
Zudem wird bemängelt, dass die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen teilweise außerhalb Hamburgs liegen. Flächen im Landkreis Harburg (Hoopte, Bullenhausen) sowie im Landkreis Lüneburg (Mechtersen) sollen für Kompensation genutzt werden – etwa für landschaftspflegerische Maßnahmen oder Ersatzlebensräume.
Planfeststellungsverfahren mit mehreren Änderungen
Die Maßnahme wird im Rahmen eines regulären Planfeststellungsverfahrens nach § 17 Bundesfernstraßengesetz durchgeführt. Zuständig ist die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg. Der aktuell behandelte Abschnitt (VKE 7143) umfasst rund 2,6 Kilometer und bildet den südlichsten Teil der Gesamtmaßnahme. Zwei weitere Abschnitte im Norden und in der Mitte folgen in separaten Verfahren.
Im Verlauf des Verfahrens wurden bereits zwei Planänderungen vorgenommen – unter anderem auf Grundlage von Einwendungen. Die geänderten Unterlagen enthalten unter anderem überarbeitete Umweltgutachten, CO₂-Bilanzen, Entwässerungspläne sowie eine neue FFH-(Flora-Fauna-Habitat)-Vorprüfung zum Schutzgebiet "Hamburger Unterelbe".
Erörterung nicht öffentlich – Zeitplan offen
Seit dem 21. Juli 2025 findet in der Katholischen Akademie in Hamburg eine mehrtägige Erörterung der Einwendungen statt. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich zugänglich, da es sich um eine mündliche Verhandlung im Sinne des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes handelt. Ein konkreter Zeitplan für die weitere Planung oder einen möglichen Baubeginn liegt derzeit nicht vor. Sollte das Verfahren ohne weitere Verzögerungen abgeschlossen werden, könnte der Baustart frühestens im Jahr 2027 erfolgen. Die Fertigstellung des gesamten Abschnitts einschließlich der neuen Elbbrücken wird derzeit nicht vor 2032 erwartet.