Deutschland hat jetzt eine offizielle Haltung zur EU-Vorgabe
Die EU-Kommission will die technische Überwachung von Fahrzeugen verschärfen und fordert unter anderem eine jährliche Hauptuntersuchung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab dem zehnten Jahr nach Erstzulassung. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 deutlich zurückgewiesen.
Die Länderkammer unterstützt grundsätzlich das Ziel der Kommission, die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz im Straßenverkehr zu verbessern. Eine Ausweitung des Prüfintervalls auf ein Jahr lehnt sie jedoch entschieden ab. Vor allem die Vorgabe der jährlichen Durchführung der Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ab dem zehnten Jahr nach Erstzulassung ist zu streichen", heißt es in Ziffer 12 der Beschlussdrucksache 217/25.
In Deutschland gelten derzeit Prüfintervalle von zwei Jahren – auch für ältere Fahrzeuge. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Beibehaltung dieser Regelung einzusetzen. Begründet wird die Ablehnung unter anderem mit fehlenden datengestützten Belegen für den Nutzen einer jährlichen Kontrolle und mit möglichen Belastungen für Fahrzeughalter.
Kritik auch an anderen Teilen des EU-Entwurfs
Auch andere Punkte des EU-Richtlinienvorschlags stoßen auf Vorbehalte. So lehnt der Bundesrat zusätzliche Abgasuntersuchungen bei leichten Nutzfahrzeugen sowie neuartige NOx-Messverfahren ab, da deren technische Umsetzbarkeit in der Fläche aktuell nicht gewährleistet seien.
Zugleich fordert die Länderkammer mehr Augenmaß bei der Einführung digitaler Systeme und Datenaustauschplattformen. Kritisch bewertet wird insbesondere die geplante Einführung des Move Hub – einer neuen zentralen EU-Datenplattform, über die Mitgliedstaaten Prüfbescheinigungen, Kilometerstände und Emissionsdaten austauschen sollen.
Der Bundesrat verweist darauf, dass mit Eucaris bereits ein funktionierendes Netzwerk für den Informationsaustausch besteht, und lehnt den parallelen Aufbau eines zusätzlichen Systems als bürokratisch und unnötig ab. Stattdessen wird empfohlen, die bestehenden Strukturen weiterzuentwickeln, um Mehraufwand und redundante Prozesse zu vermeiden.
Unterstützung signalisiert der Bundesrat hingegen für Maßnahmen zur Bekämpfung von Tachomanipulation, für die Einbindung elektronischer Sicherheitssysteme in die technische Überwachung sowie für eine praxisnahe Digitalisierung von Prüfbescheinigungen und Verwaltungsabläufen.
Das plant die EU-Kommission
Die von der Kommission vorgeschlagene Reform der Richtlinie 2014/45/EU sieht neben kürzeren HU-Intervallen für ältere Fahrzeuge unter anderem vor:
- eine regelmäßige Prüfung elektronischer Sicherheitssysteme, auch bei E-Autos,
- neue Prüfmethoden für Emissionen, insbesondere Stickoxide und ultrafeine Partikel,
- Maßnahmen gegen Tachomanipulation durch EU-weiten Datenabgleich,
- die digitale Ausstellung und Anerkennung von Prüfprotokollen.
Laut Kommission könnten die geplanten Maßnahmen bis zum Jahr 2050 rund 7.000 Menschenleben retten und 65.000 schwere Verletzungen im Straßenverkehr verhindern. Die Vorschläge sind Teil der EU-Verkehrssicherheitsstrategie "Vision Zero".