Zu betrunken für die Weiterfahrt

Ein Lkw-Fahrer aus Osteuropa darf seine Fahrt auf der Autobahn 6 nicht fortsetzen, nachdem er mit stark überhöhtem Alkoholwert kontrolliert wurde. Seit über einer Woche steht sein Fahrzeug an einer Raststätte bei Waldmohr im rheinland-pfälzischen Landkreis Kusel.
Die Polizei hatte den 40-Jährigen nach einem Zeugenhinweis bereits am Montag vergangener Woche (14.7.2025) kontrolliert. Der Mann befand sich in seiner Ruhezeit, ein Atemalkoholtest ergab jedoch einen Wert von mehr als drei Promille. Da auch ein zweiter Test am Dienstag desselben Wochenbeginns keine wesentliche Besserung zeigte, behielten die Beamten den Führerschein ein. Auch am darauffolgenden Mittwoch wurde laut Polizei erneut ein Wert von rund 2,4 Promille festgestellt.
Kein Weitertransport – Fahrer wartet auf Abholung
Ursprünglich hatte der Arbeitgeber des Mannes angekündigt, sich um eine Abholung und den Weitertransport des Sattelzugs zu kümmern. Laut Angaben der Polizei sei dies bisher nicht geschehen. Der Fahrer hält sich seitdem weiterhin an der Rastanlage auf, ist nach Angaben der Polizei versorgt, kann sich verpflegen und duschen. Zudem stehe er in Kontakt mit seinem Vorgesetzten.
Gegenüber den Beamten räumte der Mann ein, alkoholkrank zu sein. Eine medizinische Versorgung oder therapeutische Betreuung sei nach bisherigen Informationen jedoch nicht erfolgt, so die "Rheinpfalz".
Rechtslage bei Trunkenheit im Führerstand
Ein Atemalkoholwert von mehr als drei Promille liegt weit über der absoluten Fahruntüchtigkeit, die in Deutschland ab 1,1 Promille angenommen wird. Auch bei Fahrern von Lastkraftwagen gilt die 0,5-Promille-Grenze, wobei bei Ausfallerscheinungen oder Fahrfehlern bereits geringere Werte zu rechtlichen Konsequenzen führen können.
In diesem Fall war der Lkw zwar abgestellt, die anhaltende Alkoholisierung des Fahrers über mehrere Tage hinweg führte dennoch zum Sicherstellen des Führerscheins und zur Untersagung der Weiterfahrt.
Noch kein Abschlepptermin bekannt
Wann das Fahrzeug nun tatsächlich weiterbewegt oder der Fahrer abgeholt wird, konnte die Polizei auch am Dienstag (22.7.2025) nicht sagen. Der Fall wirft Fragen zur Verantwortung von Speditionen im Umgang mit suchtkranken Fahrern auf – insbesondere, wenn diese auf sich allein gestellt an Rastanlagen zurückbleiben.
Hintergrund: Alkoholgrenzen für Lkw-Fahrer in Deutschland
In Deutschland gelten für Berufskraftfahrer strenge Alkoholvorschriften:
- 0,0 Promille gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren.
- 0,5 Promille ist die allgemeine Grenze – auch für Lkw-Fahrer.
- Ab 0,3 Promille drohen Sanktionen bei auffälligem Fahrverhalten.
- Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, eine Straftat liegt vor – selbst ohne Unfall oder Ausfallerscheinungen.