
1. Keine Rettungsgasse bilden: Das Bußgeld beginnt bei 200 Euro, dazu kommen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wenn es durch das Fehlverhalten zu einer konkreten Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.