Sicher im Straßenverkehr? Hier frischen Sie Ihr Wissen auf!

Immer gut ans Ziel kommen: Mit dieser Auffrischung meistern Sie jede Situation im Straßenverkehr
Autofahren ist einfach, wenn man es denn mal kann. So einfach sogar, dass man über die Jahre hinweg möglicherweise die eine oder andere Verkehrsregel vergisst oder sich nur noch vage darin erinnert. Hier erhalten Sie eine kleine Auffrischung.
Deutschland fährt: Rund 37,5 Millionen der aktuellen Führerscheine im Scheckkartenformat waren laut Kraftfahrt-Bundesamt im Januar 2017 im Zentralen Fahrerlaubnisregister - so der offizielle Name - registriert, insgesamt sind es rund 55 Millionen Fahrberechtigte. Viele der Auto- oder Motorradbesitzer fahren bereits seit Jahren. Wer den Führerschein einmal erworben hat und sich nichts zuschulden kommen lässt, der muss die ursprünglich für die Prüfung gebüffelten Verkehrsregeln nicht mehr auffrischen. Daher passiert es uns nicht selten, dass wir über die Jahre das eine oder andere Detail über spezifische Verkehrsregeln vergessen haben. Es wird also Zeit für eine Auffrischung.
Der gute alte Sicherheitsabstand
Besonders wichtig zur Verhinderung von Auffahrunfällen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto. Ist der Abstand zu gering, kann es sein, dass die Reaktionszeit nicht ausreicht, um einen Unfall zu vermeiden. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Paragraph 4 festgelegt, dass der Abstand zu einem Vorausfahrenden in der Regel mindestens so groß sein muss, dass selbst dann gehalten werden kann, wenn er plötzlich bremst.
Innerhalb einer Ortschaft beträgt der richtige Mindestabstand laut dem Versicherungsunternehmen VHV rund eine Sekunde, was bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern 15 Metern, also etwa drei Autolängen, entspricht. Bei Überlandfahrten sollte der Abstand mindestens zwei Sekunden entsprechen - bei 100 Stundenkilometern sind das rund 50 Meter. Hier kann man sich beispielsweise an den Straßenpfosten orientieren, die in einem Abstand von eben 50 Metern aufgestellt sind. Bei Omnibussen oder Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen gilt dieser Abstand schon bei 50 Stundenkilometern.
Wer hat denn jetzt Vorfahrt?
Das einfache "Rechts vor Links", angebrachte Schilder und Ampeln, oder auch Verkehrspolizisten regeln, wer im Straßenverkehr zuerst aufs Gaspedal drücken darf. Doch es gibt Ausnahmen. Die "Rechts vor Links"-Vorfahrtsregelung wird beispielsweise aufgehoben, wenn über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße eingefahren werden soll, wenn die rechts einmündende Straße ein Wald- oder Feldweg ist, oder wenn es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt. Sollte kein anderes Vorfahrtsrecht ausgeschildert sein und an einer regulären Vierer-Kreuzung tatsächlich vier Verkehrsteilnehmer stehen, müssen sich die Fahrer untereinander per Zeichen absprechen, wer zuerst fahren soll.
Was ist mit dem Rechtsfahrgebot?
Ist nur eine Fahrbahnspur vorhanden, dann ist das mit dem deutschen Rechtsfahrgebot keine große Frage. Was aber, wenn die Straße mehrspurig ist? Seitenstreifen gelten laut StVO nicht als Bestandteil der Fahrbahn, von der grundsätzlich der rechte Streifen benutzt werden muss - auch auf der Autobahn. Bei einer dreispurigen Autobahn gilt dies ebenfalls. So darf die mittlere Spur nur für einen längeren Zeitraum befahren werden, wenn rechts hin und wieder ein Fahrzeug fährt. Auf der Spur darf weitergefahren werden, solange die Absicht besteht, weitere Verkehrsteilnehmer zu überholen, die auf der rechten Spur fahren.
Und wann darf ich rechts überholen?
Sollte der Verkehr auf Autobahn.n so dicht sein, dass sich auf den einzelnen Spuren Fahrzeugschlangen gebildet haben, so ist in diesem Fall auch erlaubt, auf der rechten Seite schneller als auf der linken zu fahren. Laut StVO müssen Fahrzeuge allerdings mit nur "geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts" überholt werden. Innerhalb einer Ortschaft gilt das Rechtsfahrgebot bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen übrigens auch nicht. Normale Pkw dürfen beispielsweise eine Spur wählen und rechts schneller fahren als links.