3 Verkehrsregeln, die Sie kennen sollten

Ab 2025 gelten in Spanien neue Vorschriften für Autofahrer: Die Promillegrenze wird gesenkt, das Handyverbot verschärft und ab 2026 wird die V16-Warnleuchte Pflicht. Urlauber sollten sich vorab informieren, um Bußgelder zu vermeiden.
Wer mit dem Auto in den Sommerferien nach Spanien reist, sollte sich nicht nur mit den allgemeinen Verkehrsregeln wie Tempolimits vertraut machen. Auch in Bezug auf Alkohol am Steuer, die Nutzung von Handys während der Fahrt und die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung gibt es Unterschiede zu den Regelungen in Deutschland. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Autofahrer diese speziellen Vorschriften kennen.
Strengere Promillegrenzen ab 2025
In Spanien liegt die Promillegrenze für erfahrene Fahrer bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger sind 0,3 ‰ die Grenze und unter 18-Jährige dürfen gar keinen Alkohol trinken, wenn sie etwa noch auf ihr Moped steigen wollen. Besonders wichtig: Ab 2025 wird die Promillegrenze in Spanien weiter verschärft. Geplant ist, die zulässige Grenze auf 0,2 ‰ zu senken. Diese Regelung könnte auch für ausländische Fahrer problematisch werden, da sie häufig nicht die strengen Bestimmungen kennen. Wer gegen die Alkoholvorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern, Fahrverboten oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. In Deutschland liegt die Grenze ebenfalls bei 0,5 ‰ Promille.
Handyverbot am Steuer
Die Nutzung von Handys während der Fahrt ist in Spanien strengstens verboten. Das gilt nicht nur während der Fahrt, sondern auch, wenn das Fahrzeug steht. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro und einem Abzug von sechs Punkten bei den spanischen Verkehrszentralen bestraft werden. In Deutschland sind die Vorschriften ähnlich. Die Nutzung des Handys ist während der Fahrt und im Stand untersagt. Hier gibt es aber nur ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Freisprecheinrichtungen sind in beiden Ländern erlaubt, jedoch dürfen Handys nicht in die Hand genommen werden, während das Fahrzeug in Bewegung ist.
V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht
Ab dem 1. Januar 2026 wird in Spanien das klassische Warndreieck auf Autobahnen und Schnellstraßen durch die V16-Warnleuchte ersetzt. Diese innovative Sicherheitsvorkehrung wird auf dem Fahrzeugdach angebracht und sendet nicht nur ein blinkendes Licht aus, sondern übermittelt auch automatisch den Standort des Fahrzeugs an die Verkehrszentrale. Diese neue Regelung soll die Sicherheit bei Pannen oder Unfällen erhöhen.