Diese 11 Unterschiede sollten Sie kennen

Wer mit dem Auto in die Alpenrepublik reist, sollte die Unterschiede bei den Verkehrsregeln genau kennen. Denn obwohl beide Länder Teil der EU sind, gibt es zahlreiche Detailregelungen, die sich unterscheiden.
Ob Promillegrenze, Ampelregelung oder Ausstattungspflicht – der folgende Überblick zeigt, worin sich die Verkehrsregeln in Deutschland und Österreich unterscheiden und worauf man bei Fahrten über die Grenze besonders achten sollte.
Ein Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich.
1. Tempolimits
Deutschland: Auf deutschen Autobahnen gibt es kein generelles Tempolimit. Es gilt eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die jedoch nicht verpflichtend ist. Auf Landstraßen liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h, innerorts bei 50 km/h. Für Fahranfänger gelten keine speziellen Tempolimits.
Österreich: In Österreich sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen klar geregelt: Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 130 km/h, auf Landstraßen 100 km/h und innerorts 50 km/h. Diese Werte sind verpflichtend. Auch für Fahranfänger gelten dieselben Limits, allerdings mit strengeren Promillegrenzen (siehe Punkt 2).
2. Alkohol am Steuer
Deutschland: Die Promillegrenze liegt für erfahrene Fahrer bei 0,5. Für Fahranfänger unter 21 Jahren sowie für Personen in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Ab 1,1 Promille wird der Verstoß als Straftat gewertet, was Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Österreich: Auch hier liegt die allgemeine Promillegrenze bei 0,5. Fahranfänger in den ersten zwei Jahren nach Führerscheinerwerb dürfen allerdings nur maximal 0,1 Promille haben. Berufskraftfahrer unterliegen ebenfalls dieser verschärften Grenze. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, Fahrverbote und im Wiederholungsfall auch medizinisch-psychologische Untersuchungen.
3. Warnwestenpflicht und Sicherheitsausstattung
Deutschland: In Deutschland muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden – verpflichtend für den Fahrer. Außerdem sind ein Warndreieck und ein Verbandskasten gesetzlich vorgeschrieben. Die Warnweste sollte griffbereit im Fahrzeug verstaut werden.
Österreich: Strenger als in Deutschland: In Österreich muss für jede mitfahrende Person eine eigene Warnweste mitgeführt werden. Auch hier sind Warndreieck und Verbandskasten Pflicht. Die Polizei kontrolliert diese Ausstattung häufig, Verstöße können mit Bußgeldern ab etwa 35 Euro geahndet werden.
4. Handy am Steuer
Deutschland: Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist verboten, sobald der Motor läuft – auch bei kurzem Stopp an Ampeln oder im Stau. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Österreich: Die Regelung ist ähnlich, wird aber mitunter strenger ausgelegt. Das bloße Halten eines Handys während der Fahrt – selbst ohne aktives Nutzen – kann geahndet werden. Die Strafen beginnen bei 100 Euro, bei Gefahr oder Unfall können sie deutlich höher ausfallen.
5. Winterreifenpflicht
Deutschland: Die Winterreifenpflicht ist situationsabhängig. Bei Schnee, Eis oder Matsch müssen Winterreifen verwendet werden. Eine zeitliche Vorgabe existiert nicht. Wer gegen die Pflicht verstößt, zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt.
Österreich: Hier gilt eine zeitlich definierte Winterreifenpflicht: Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen mit geeigneten Reifen unterwegs sein. Verstöße kosten mindestens 60 Euro, bei Gefahr oder Unfall drohen Strafen bis zu 5.000 Euro.
6. Vignettenpflicht und Maut
Deutschland: Für Pkw gibt es keine allgemeine Mautpflicht auf Autobahnen. Nur bestimmte Tunnel oder Brücken sind kostenpflichtig, etwa der Warnowtunnel oder der Herrentunnel.
Österreich: Auf Autobahnen und Schnellstraßen besteht Vignettenpflicht für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Es gibt digitale und Klebevignetten, erhältlich für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr. Wer ohne gültige Vignette fährt, zahlt mindestens 120 Euro Ersatzmaut.
7. Kreisverkehr
Deutschland: In Deutschland gilt im Kreisverkehr Vorfahrt nur dann, wenn das entsprechende Verkehrszeichen (rundes Schild mit drei weißen Pfeilen auf blauem Grund) aufgestellt ist. Fehlt dieses Schild, müssen Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren, Vorfahrt gewähren. Beim Einfahren darf nicht geblinkt werden, wohl aber beim Verlassen des Kreisels – wer das Blinken vergisst, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Österreich: In Österreich hat der Verkehr im Kreisverkehr grundsätzlich immer Vorfahrt, auch wenn kein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt ist. Das Einfahren erfolgt ohne Blinken, das Verlassen mit gesetztem Blinker nach rechts. Ein häufiger Fehler ist das Blinken nach links beim Einfahren – dies ist nicht vorgesehen und kann mit bis zu 50 Euro geahndet werden. In einigen Fällen, etwa bei besonders unübersichtlichen Kreisverkehren, ergänzen Zusatztafeln die Regelung.
8. Parkzonen und Anwohnerregelungen
Deutschland: Bewohnerparkzonen und Parkscheinautomaten sind weit verbreitet. Die Parkregelungen sind durch Verkehrszeichen ausgewiesen. Falschparken kostet meist zwischen 10 und 55 Euro, je nach Verstoß.
Österreich: Vor allem in Städten wie Wien oder Innsbruck gelten flächendeckende Kurzparkzonen. Diese sind oft zeitlich begrenzt und gebührenpflichtig. Wer keine gültige Parkscheibe oder kein elektronisches Ticket vorweisen kann, zahlt bis zu 36 Euro Strafe.
9. Ampelregelungen
Deutschland: Ampeln stehen in der Regel hinter der Haltelinie. Der grüne Pfeil erlaubt ein vorsichtiges Rechtsabbiegen bei Rot nach vorherigem Stopp. Wer bei Rot über die Haltelinie fährt, riskiert mindestens 90 Euro Bußgeld und einen Punkt.
Österreich: Ampeln können vor oder hinter der Haltelinie stehen. Einen grünen Abbiegepfeil wie in Deutschland gibt es nicht. Stattdessen regeln Zusatztafeln die Abbiegevorgaben. Das Überfahren der Haltelinie bei Rot wird ähnlich streng geahndet wie in Deutschland.
10. Bußgelder und Vollstreckung
Deutschland: Verkehrsverstöße werden mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten geahndet. Rabatte bei schneller Zahlung gibt es nicht. Die Zustellung erfolgt schriftlich, die Vollstreckung innerhalb der EU ist möglich, wenn der Betrag über 70 Euro liegt.
Österreich: Viele kleinere Verstöße werden mit sogenannten Organmandaten direkt vor Ort geahndet. Wer innerhalb weniger Tage zahlt, erhält oft einen reduzierten Satz. Auch hier gilt die Vollstreckung grenzüberschreitend – etwa durch das EU-Vollstreckungsabkommen.
11. Lkw-Fahrverbote
Deutschland: In Deutschland gilt ein Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zwischen 0 und 22 Uhr. Nachtfahrverbote existieren nicht. Auch sektorale Fahrverbote, die bestimmte Waren betreffen, sind unüblich.
Österreich: In Österreich bestehen deutlich weitergehende Lkw-Fahrverbote. Neben dem Wochenend- und Feiertagsfahrverbot (Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr) gilt ein Nachtfahrverbot von 22 bis 5 Uhr auf großen Teilen des hochrangigen Straßennetzes. Zusätzlich bestehen sektorale Fahrverbote, etwa für bestimmte Warengruppen wie Abfall, Schrott oder Baustoffe auf der Inntalautobahn A12. Diese Maßnahmen dienen dem Lärmschutz, dem Umweltschutz sowie der Verkehrslenkung. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen, auch für ausländische Transporteure.