Wo gilt rechts vor links?
Die Vorfahrtsregel "rechts vor links" ist eine der wichtigsten Verkehrsregeln in Deutschland. Sie sorgt für einen geregelten Verkehrsfluss und kommt immer dann zur Anwendung, wenn keine Schilder, Ampeln oder polizeilichen Anweisungen die Vorfahrt regeln.
Besonders an Kreuzungen und Einmündungen mit geringem Verkehrsaufkommen spielt sie eine zentrale Rolle. Geregelt ist sie in § 8 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO): Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt – unabhängig von der Fahrtrichtung der Fahrzeuge. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmenden, also auch für Fahrradfahrende und Pedelec-Nutzer.
Ein typisches Hinweisschild für diese Regel ist das Verkehrszeichen 102 ("Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts"). Es wird oft an schlecht einsehbaren Stellen oder dort aufgestellt, wo sich die Vorfahrtsregelung geändert hat, um auf die geltende Regel aufmerksam zu machen.
Anwendung in verschiedenen Verkehrssituationen
Die "rechts vor links"-Regel gilt grundsätzlich auf allen Straßen ohne gesonderte Vorfahrtsregelung. Besonders in Wohngebieten und verkehrsberuhigten Bereichen ist sie wichtig, um einen sicheren Verkehrsfluss zu gewährleisten. Auch in Tempo-30-Zonen kommt sie zum Einsatz, sofern keine anderen Vorfahrtsschilder eine abweichende Regelung treffen.
Auf Parkplätzen hängt die Anwendung von der baulichen Gestaltung ab. Falls Fahrwege klar als Straßen erkennbar sind, gilt "rechts vor links". Sind die Flächen jedoch vorrangig zum Parken und Rangieren gedacht, müssen sich Verkehrsteilnehmende untereinander verständigen und Rücksicht nehmen.
Ausnahmen von der Regel
Nicht immer gilt "rechts vor links". Die Regel ist außer Kraft, wenn Fahrzeuge aus folgenden Bereichen in eine Straße einfahren:
- Grundstückseinfahrten
- Wege mit abgesenktem Bordstein
- Wald- oder Feldwege
Auch in verkehrsberuhigten Bereichen (z. B. Spielstraßen) gibt es Besonderheiten: Beim Verlassen des Bereichs gilt "rechts vor links" nicht mehr, stattdessen haben andere Verkehrsteilnehmende Vorrang.
Im Kreisverkehr ist "rechts vor links" ebenfalls aufgehoben. Fahrzeuge im Kreisverkehr haben immer Vorfahrt, während Einfahrende durch das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" verpflichtet sind, zu warten. Dabei ist das Blinken nur beim Verlassen des Kreisverkehrs erforderlich.
Falls an einer Kreuzung mit "rechts vor links" vier Fahrzeuge gleichzeitig eintreffen, ist gegenseitige Absprache erforderlich. In der Praxis bedeutet das meist vorsichtiges Herantasten, Augenkontakt und Handzeichen, um zu klären, wer zuerst fährt.
Bußgelder bei Verstoßen
Die Missachtung der "rechts vor links"-Regel kann Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen: