Mietpreisbremse und ihre Ausnahmen

Die Mietpreisbremse soll als gut gemeintes gesetzliches Instrument sicherstellen, dass der Wohnraum in Deutschland bezahlbar bleibt und sich die angespannte Lage am Wohnungsmarkt verbessert. Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen, bei denen sie nicht zum Tragen kommt.
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist ein gesetzliches Instrument, das sicherstellen soll, dass der Wohnraum in Deutschland bezahlbar bleibt. Seit 2015 gibt es die gesetzliche Mietpreisbremse, welche besagt, dass Mieten bei Wiedervermietung um nicht mehr als 10% als ortsüblich erhöht werden dürfen. Damit liegt der Mietpreis nicht mehr allein in der Macht des Vermieters.
Wenn eine Wohnung neu vermietet wird, soll die Miete nicht nach Lust und Laune des Vermieters bestimmt werden. Wenn sich die Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt befindet, darf die neue Miete nicht mehr als die ortsübliche Miete plus 10% betragen. Die Länder sind berechtigt, diese Gebiete zu bestimmen. Hierzu zählen u. a. Hamburg, München und weitere zahlreiche Gemeinden der Bundesländer.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Mietpreisbremse nicht gilt, beispielsweise bei Neubauten. Bei einem Neubau kann der Eigentümer also immer noch den Mietpreis frei festlegen. Die Mietpreisbremse gilt auch bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung nicht. Ziel ist hierbei, dass Neubauten und Modernisierungen weiterhin gefördert werden und ihre Zunahme nicht geschwächt werden soll.
Der Mieterbund kritisiert, dass es zu viele Ausnahmen gibt. Beispielsweise kann ein Vermieter, der bereits einen hohen Mietpreis verlangt hat, dies bei einer Neuvermietung wiederholen. Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse drohen dem Vermieter nicht einmal etwaige Sanktionen. So versuchen nicht wenige Vermieter weiterhin, die Mietpreisbremse zu umgehen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Miete zu hoch ist, können Sie das anhand des für Ihre Gemeinde geltenden Mietspiegel. überprüfen. Gerichtsurteile zeigen, dass sich die Mietpreisbremse für Mieter lohnt. Viele können nach erfolgreichen Gerichtsverhandlungen monatlich Geld sparen.
Was ist der Mietspiegel.
Der Mietspiegel listet die ortsübliche Vergleichsmiete für Mietwohnungen auf. Die Städte und Gemeinden legen ihn alle 2 Jahre fest. Er wird aufgrund von Kriterien wie Baujahr, Lage oder neu abgeschlossene oder veränderte Verträge errechnet.
Pläne der Regierung – Besserung in Sicht?
Die Mietpreisbremse ist und bleibt ein aktuelles Thema, auch bei den Verhandlungen für die neue Große Koalition. Die SPD setzt sich für sozialen Wohnungsbau ein und fordert Änderungen und Nachbesserungen an der Mietpreisbremse sowie eine Verschärfung des Gesetzes. Der Mieterbund kritisiert weiterhin, dass die Politik nicht genügend Maßnahmen in diesem Bereich ergreift und die Mietpreisbremse nicht die gewünschten Auswirkungen hat. Ein anderer Kritikpunkt besag, dass dadurch steigende Mietpreise auch nicht verhindert werden könnten, da der Wohnraum immer noch knapp bleibt und der Bedarf bezahlbaren Wohnraums weiterhin hoch bleibt.
Es bleibt abzuwarten, welche Pläne aus dem Wahlprogramm der CDU und SPD im neuen Koalitionsvertrag verankert werden und was die Politik zum Thema bezahlbare Wohnungen in Zukunft noch plant und durchsetzt. Nach den Sondierungsgesprächen waren sich die Parteien immerhin einig, dass die Mietpreisbremse in Zukunft überprüft werden soll.
Das Thema Wohnen wird also auch künftig nicht an Aktualität und Brisanz verlieren.