
Die Dos and Don'ts bei Mobbing
Bei Ihnen am Arbeitsplatz gibt es ein Mobbing-Problem oder Sie werden sogar selbst gemobbt? Wir verraten Ihnen, was Sie tun können.
Die Dos and Don'ts bei Mobbing
Bei Ihnen am Arbeitsplatz gibt es ein Mobbing-Problem oder Sie werden sogar selbst gemobbt? Wir verraten Ihnen, was Sie tun können.
Besser nicht: Verharmlosung
„Der hat sicher nur einen schlechten Tag gehabt“, „Vielleicht hatte sie mit nicht richtig verstanden“ – verharmlosen Sie die Vorfälle nicht, um sich dem Urteil „Mobbing“ nicht stellen zu müssen. Damit machen Sie sich ein zweites Mal zum Opfer.
Besser nicht: Sich isolieren
Vertuschen Sie die Mobbing-Attacken vor Kollegen und der Familie nicht aus Scham. Damit ebnen Sie psychischen Folgeerkrankungen den Weg.
Besser nicht: Einfach abwarten
Gehen Sie nicht davon aus, dass Mobbing von allein wieder aufhört. Je länger Sie abwarten, umso mehr schwächen Sie Ihre Position.
Besser nicht: Die Schuld bei sich selbst suchen.
Indem Sie sich selbst anzweifeln, verlieren Sie (auch nach außen) an Selbstbewusstsein. Das macht Sie gegenüber dem Täter noch angreifbarer.
Das können Sie tun: Suchen Sie eine Vertrauensperson unter Ihren Kollegen
Schildern Sie ihr die Situation und bitten Sie um eine persönliche Einschätzung – vielleicht wurden auch schon andere Kollegen von der betroffenen Person gemobbt.
Das können Sie tun: Mobbing-Tagebuch führen
Schreiben Sie jeden Vorfall detailliert auf. Schildern Sie nicht nur die Situation, sondern auch die Wirkung der Handlung. Wenn Sie sich an den Betriebsrat wenden oder juristische Mittel einsetzen, kann das Mobbing-Tagebuch ein wichtiges Beweismittel darstellen.
Das können Sie tun: Wenden Sie sich an den Betriebsrat
Insbesondere in größeren Unternehmen gibt es oftmals Personen, die zum Thema Mobbing speziell geschult sind und als Vermittler auftreten.
Das können Sie tun: Holen Sie sich Hilfe
Am besten bei Ihrer Gewerkschaft oder einer Mobbingberatungsstelle: Auch hier erhalten Sie Hilfe, um psychischen Erkrankungen, die durch das Mobbing bedingt sind, vorzubeugen bzw. die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.