Rente beantragen: Das muss man beachten

Rente beantragen: Diese Dinge muss man beachten
Wenn man seine Rente beantragen will, gibt es einiges zu beachten. Bestimmte Unterlagen sollte man für den Antrag parat haben.
Die Rente – sie bedeutet einen neuen Lebensabschnitt für jeden Menschen. Doch damit Dir Deine wohlverdiente Rente ausgezahlt werden kann, musst Du vorab einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Hier erfährst Du alles Wichtige über die verschiedenen Rentenarten, die nötigen Unterlagen für die Antragstellung sowie über die einzuhaltenden Fristen.
Allgemeine Fakten zur Antragstellung
Mit einem Rentenantrag wird grundsätzlich das Rentenverfahren eingeleitet, denn nur nach Eingang eines Antrags werden einem die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse ausgezahlt.
Du kannst Deinen Rentenantrag bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung persönlich stellen. Des Weiteren hast Du die Möglichkeit, den Rentenantrag online auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und ihn anschließend per Post an Deinen zuständigen Rentenversicherungsträger zu schicken.
Darüber hinaus ist auch ein gesetzlicher Vertreter befugt, einen Rentenantrag zu stellen. Hierfür wird die Betreuungsurkunde oder eine schriftliche Vollmacht benötigt.
Du möchtest im Alter gerne im Ausland leben? Hier findest Du Infos zu den Lebenshaltungskosten von deutschen Rentnern im Ausland.
Diese verschiedenen Rentenarten gibt es
Es existieren unterschiedliche Rentenarten: die Renten aus eigener Versicherung und die Hinterbliebenenrenten. Zu den Renten aus eigener Versicherung zählen die Altersrenten sowie die Erziehungs- und die Erwerbsminderungsrenten. Die Hinterbliebenenrenten umfassen die Witwen-, Witwer- und die Waisenrenten.
Altersrenten können entweder langjährig oder besonders langjährig versicherte Personen beantragen, die zwischen 35 und 45 Einzahlungsjahre vorweisen können. Die Erziehungsrente ist hingegen für Geschiedene vorgesehen, die Kinder haben und deren früherer Ehepartner verstorben ist.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, jedoch das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, können die Erwerbsminderungsrente beantragen. Witwen, Witwer oder auch Waisen können hingegen die Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen.
Die voraussichtliche Höhe Deiner Rente kannst Du mit unserem Rentenrechner bestimmen! Und unser Rentenlücken-Rechner zeigt Dir, wie groß die Lücke zwischen Deinem aktuellen Gehalt und Deiner künftigen Altersrente voraussichtlich ausfallen wird.
Welche Unterlagen benötigen man für seinen Rentenantrag?
Egal, um welche Rentenart es geht – folgende Unterlagen sind für alle Rentenanträge notwendig:
- Personendokument, wie der Personalausweis, der Reisepass oder die Geburtsurkunde
- Rentenversicherungsnummer
- Steueridentifikationsnummer
- internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC
- Anschrift der derzeitigen Krankenkasse und die Versichertennummer
- Nachweise über berufliche Ausbildungen
- bei vorhandenen Kindern deren Geburtsurkunden
Darüber hinaus muss man als Antragsteller einige zusätzliche Angaben machen, beispielsweise wie man kranken- und pflegeversichert ist, ob die Versicherungszeiten vollständig sind und welche Rente man explizit beantragen will.
Je nach Rentenart können vonseiten des Rententrägers weitere Unterlagen bzw. Dokumente verlangt werden. Dazu zählen:
- für die Erwerbsminderungsrente unter anderem Angaben zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, behandelnden Ärzten sowie zu ärztlichen Untersuchungen
- für die Altersrente zum Beispiel den Schwerbehindertenausweis, den letzten Bescheid der Arbeitsagentur bzw. den Altersteilzeitvertrag
- für die Erziehungsrente unter anderem die Sterbeurkunde der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners und die Heiratsurkunde für die Witwen- und Witwerrente, sowie einen Beleg bezüglich der Eheauflösung
- für die Waisenrente beispielsweise die Sterbeurkunde der verstorbenen Mutter bzw. des verstorbenen Vaters und die eigene Geburtsurkunde
Vorsicht: Fristen einhalten!
Je nach Rentenart fallen die Fristen des Rentenantrags unterschiedlich aus. Es muss zwischen der Hinterbliebenenrente und der Rente aus eigener Versicherung unterschieden werden.
Für Renten aus eigener Versicherung gilt eine Frist von drei Monaten nach Erfüllung aller Voraussetzungen für die Rente. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Auszahlung erst ab dem jeweiligen Antragsmonat. Geht es um den Antrag für Hinterbliebenenrenten, beträgt die Frist vom Todestag an insgesamt ein Kalenderjahr. Stellt man diesen Antrag später, kann die Rente erst ab dem Antragsmonat bezogen werden.
Möchtest Du wissen, welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung Deinen Antrag bearbeitet? Dann wirf einen Blick auf den Briefkopf des Schreibens der DRV. Darauf wird der jeweilige Träger genannt.
Mit welchen Abzügen müssen man bei der Rente rechnen?
Besteht für Dich eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, musst Du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Deiner Rente zahlen. Die Beitragshöhe zur Krankenversicherung richtet sich nach dem bundesweit gültigen Beitragssatz, auch in der Pflegeversicherung gibt es einen bundeseinheitlichen Beitragssatz.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung musst Du selbst zahlen, die Beiträge zur Krankenversicherung zahlen hingegen Du zu 7,3 % sowie Dein Rentenversicherungsträger zu 7,3 %.
Im Alter hast Du zudem Ansprüche auf Zuschüsse. Mehr Infos hier >>>
Bin ich als Rentner Steuerzahler?
In der Regel ist man als Rentner steuerpflichtig. Der Prozentsatz der tatsächlich zu versteuernden Bruttorente hängt von dem Jahr ab, in dem man die Rente begonnen hat.
Grundsätzlich sind die eigenen Gesamteinkünfte dafür entscheidend, ob es zu einer Veranlagung durch das Finanzamt kommt. Am besten informiert man sich darüber beim Finanzamt.
Hast Du rechtliche Fragen zum Thema Erwerbsminderungsrente? Bei anwalt.de wird Dir geholfen!