Zuschüsse: Das steht mir als Rentner zu

Ob Pflegegeld oder der Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten: Im Alter stehen einem einige Zuschüsse zu.
Mehr und mehr Menschen in Deutschland sind von Altersarmut bedroht. Wenn die gesetzliche Rente zur Deckung des Lebensunterhalts nicht mehr ausreicht, scheuen viele Senioren den Gang zum Sozialamt. Oft wissen Rentner auch gar nicht, welche Rechte sie haben, welche Leistungen ihnen zustehen und an wen sie sich für Hilfe wenden können.
Wichtige Anlaufstellen sind in solchen Fällen z. B. die Deutsche Rentenversicherung oder karitative Verbände wie die Caritas oder die AWO. In großen Städten gibt es meist auch eine Seniorenberatung. Die wichtigsten Zuschüsse im Alter, die Dir zustehen, haben wir hier für Dich zusammengefasst.
Zuschüsse im Alter - Das steht Dir zu:
- Wohngeld: Zuschuss zu den Wohnungskosten
Beim Wohngeld handelt es sich um eine staatliche Hilfe. Berechtigte erhalten eine monatliche Unterstützung zur Zahlung der monatlichen Mietkosten oder der Belastung für das Eigenheim. Das Wohngeld wird immer zwölf Monate lang gezahlt. Will man es danach weiterbeziehen, ist ein erneuter Antrag notwendig. Es wird stets individuell berechnet. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Einkommen, den Mietkosten und dem örtlichen Mietniveau. - Wohngeld: Zuschuss zu den Wohnungskosten
Vorteil des Wohngeld.s ist, dass die Hürden dafür relativ niedrig liegen. Die Behörde prüft z. B. nicht, ob die Größe der Wohnung überhaupt angemessen ist. Auch ein gewisses Vermögen des Betroffenen schließt den Bezug von Wohngeld nicht aus. Nur bei einem erheblichen Vermögen gibt es keinen Anspruch auf Wohngeld. Keinen Anspruch haben außerdem Bürger, die bereits Grundsicherung beziehen. Pflegegeld: Unterstützung für Angehörige
Entscheidet sich eine Familie dafür, einen Pflegebedürftigen zu Hause zu pflegen, gibt es dafür von der Pflegekasse eine finanzielle Unterstützung. Das Pflegegeld wird zwar direkt an den Pflegebedürftigen gezahlt, versteht sich aber als finanzielle Anerkennung für private Pflegekräfte – z. B. Angehörige, Nachbarn oder Freunde.Pflegegeld: Unterstützung für Angehörige
Das Pflegegeld gibt es für Bedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5. Die Höhe wird dabei nicht nach dem Einzelfall berechnet, sondern richtet sich allein nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 332 Euro Pflegegeld pro Monat
- Pflegegrad 3: 573 Euro Pflegegeld pro Monat
- Pflegegrad 4: 765 Euro Pflegegeld pro Monat
- Pflegegrad 5: 947 Euro Pflegegeld pro Monat
Ab dem 01.01.2025 erfolgt eine Erhöhung um 4,5 Prozent.Wohnungsumbau: Hilfe für altersgerechtes Wohnen
Bei bestimmten Kostenträgern können Senioren Finanzmittel für einen altersgerechten Umbau der Wohnung beantragen. Diese können etwa für ein barrierefreies Bad, den Bau einer Rampe, die Beseitigung von Türschwellen, den Einbau eines Badewannenlifts oder eines Hausnotrufs eingesetzt werden.Wohnungsumbau: Hilfe für altersgerechtes Wohnen
Eine Möglichkeit dafür sind z. B. die Förderprogramme der Bundesregierung „Altersgerecht umbauen“ und „Wohnraum modernisieren“. Die Gelder werden von der KfW-Förderbank gewährt. Bis zu 4000 Euro Zuschuss gibt es außerdem auch von der Pflegekasse für Maßnahmen zur Erleichterung bzw. Ermöglichung der häuslichen Pflege.Hilfsmittel: Zuschuss von Krankenkasse oder Pflegekasse
Die Hilfsmittelverordnung regelt in § 33 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), welche Produkte offiziell als Hilfsmittel anerkannt sind. Diese werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Dazu gehören solche Produkte, die nötig sind, um den Alltag bewältigen und elementare Grundbedürfnisse erfüllen zu können, z. B. Hör- und Sehhilfen, Prothesen, Gehstöcke, Rollatoren, Inkontinenzartikel oder orthopädische Hilfsmittel.- Hilfsmittel: Zuschuss von Krankenkasse oder Pflegekasse
Produkte, die von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind, finden sich auf sogenannten Negativlisten. Dabei handelt es sich etwa um Produkte mit geringem therapeutischem Nutzen oder solche, die nur wenig kosten. Zu ihnen gehören z. B. Leibbinden, Alkoholtupfer oder Einmalhandschuhe. Bis zu 40 Euro pro Monat zahlt die Pflegekasse an Pflegebedürftige für solche Pflegemittel. Medikamente: Zuzahlungsbefreiung möglich
Bekommt man vom Arzt Medikamente, Hilfsmittel oder Behandlungen verschrieben, muss man meist zumindest einen Teil der Kosten selbst tragen. Man spricht auch von einer sogenannten Zuzahlung. Eine solche muss man etwa auch für Krankenhausaufenthalte oder bestimmte Arzttermine zahlen.Medikamente: Zuzahlungsbefreiung möglich
Es gibt jedoch einen Maximalbetrag, den man jährlich für solche Zuzahlungen leisten muss: die jährliche Belastungsgrenze. Sie liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke liegt sie sogar nur bei einem Prozent. Hat man dieses Limit mit seinen jährlichen Zuzahlungen erreicht, kann man sich von weiteren Belastungen befreien lassen. Dafür ist ein Antrag bei der Krankenkasse nötig.Steuer: Diese Extrakosten sind absetzbar
Die Möglichkeit zur Einsparung gibt es auch bei einigen Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse zwar nicht bezahlt, die man aber von der Steuer absetzen kann. Das kann z. B. für Zahnersatz, Kuren, ambulante oder stationäre Behandlungen, Augenoperationen, bestimmte Hilfsmittel, Fahrtkosten oder Pflegekosten erfolgen.Steuer: Diese Extrakosten sind absetzbar
Wichtig ist, dass es sich dabei um Kosten handelt, denen sich der Steuerpflichtige nicht entziehen kann, und zwar – so das Gesetz – „aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen“.Grundsicherung: Wenn die Rente nicht zum Leben reicht
Bei einer monatlichen Rente von unter 1.062 Euro lohnt es sich für Rentner zu prüfen, ob man einen Anspruch auf Grundsicherung hat. Diese wird beim Sozialamt beantragt und für jeden Einzelfall individuell berechnet. Die Hürden dafür sind jedoch relativ hoch: Um Grundsicherung erhalten zu können, muss man sein Erspartes fast ganz aufgebraucht haben. Einzelpersonen dürfen maximal 10.000 Euro Vermögen besitzen, Ehepaare gemeinsam 20.000 Euro.Grundsicherung: Wenn die Rente nicht zum Leben reicht
Der Regelsatz für den Lebensunterhalt beträgt 563 Euro für Einzelpersonen und 1.012 Euro für Ehepaare. Zusätzlich übernimmt das Amt – im angemessenen Rahmen – die Warmmiete. Behinderte Menschen können außerdem einen Mehrbedarf haben.
Sonstige Vergünstigungen im Alter
Auch im alltäglichen Leben sollten Senioren aufmerksam sein und nach Vergünstigungen Ausschau halten.
Viele öffentliche Einrichtungen und Unternehmen bieten Rabatte für Rentner an. So gibt es z. B. die BahnCard ab 60 Jahren deutlich günstiger. Auch in vielen Museen, Theatern oder Kinos gibt es Ermäßigungen.
Du interessierst Dich für einen sonnigen Lebensabend im Ausland? Wir verraten, in welche Länder sich das Auswandern für Rentner lohnen kann! >>>
Die voraussichtliche Höhe Deiner Rente kannst Du mit unserem Rentenrechner bestimmen! Und unser Rentenlücken-Rechner zeigt Dir, wie groß die Lücke zwischen Deinem aktuellen Gehalt und Deiner künftigen Altersrente voraussichtlich ausfallen wird.
Rentnerausweis von der Deutschen Rentenversicherung
Häufig muss man dann nachweisen, dass man Rentner ist. Am einfachsten geht das mit einem Rentnerausweis, den man bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen kann.
Wie man Rente beantragen kann, verraten wir Dir hier!
Manche Vergünstigungen gibt es nur für schwerbehinderte Menschen. Für Senioren mit schweren gesundheitlichen Handicaps lohnt es sich deshalb, einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen!