Versicherer öffnen zentrale Betrugsdatei

Die Transparenz bei Versicherungen ist deutlich gestiegen.
Das gilt speziell für die zentrale Anti-Betrugsdatei der Versicherer. Künftig kann - und sollte - nun jeder Verbraucher prüfen, welche Einträge eventuell dort über ihn gespeichert sind. Zudem wird jede neue Eintragung in dieser "schwarzen Liste" den Betroffenen mitgeteilt. Diese haben nun auch ein Widerspruchsrecht.
Das von der deutschen Versicherungswirtschaft betriebene Hinweis- und Informationssystem (HIS) existiert bereits seit 1993. Seither hat es sich aus den ursprünglichen Warndateien für den Bereich Kraftfahrzeugversicherungen zu einer zentralen Anti-Betrugsdatei mit derzeit rund 9,5 Millionen Einträgen entwickelt und wird von fast allen Versicherungsunternehmen genutzt.
Weitgehend unbekannte Datenbank
Mit der Datenbank soll der Versicherungsbetrug bekämpft werden. Dazu werden in der Zentraldatei der Versicherer Kunden mit vielen Schadensfällen und somit hohem Risiko registriert. Und auch Kunden, die Policen mit einer besonders hohen Versicherungssumme abschließen, können in der Liste landen. Bislang wussten jedoch nur wenige Versicherungskunden überhaupt um die Existenz der "schwarzen Liste" - geschweige denn, mit welchen Bemerkungen jemand dort eingetragen war.
Dabei kann ein Eintrag im HIS für Versicherte schwerwiegende Folgen haben. Besonders negativ kann sich unter anderem die Speicherung im Bereich Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken, etwa wenn ein Kunde wegen einer Vorerkrankung als "großes Risiko" eingestuft wird. Will dieser eine neue Versicherung abschließen, drohen ihm wegen des HIS-Eintrages deutlich höhere Versicherungsbeiträge oder gar die Ablehnung des Versicherungsschutzes.
System eigentlich illegal
Die neue Offenheit der Versicherungen ist die Folge einer Initiative der Datenschutzbeauftragten Bettina Sokol aus Nordrhein-Westfalen. Dabei sollen die jetzt verkündeten Transparenzregeln nur als Übergangslösung für eine bis 2011 angesetzte Reform dienen. Diese ist notwendig, da das HIS in seiner jetzigen Form rechtswidrig ist. Künftig sollen die Versicherungsunternehmen nur noch eingeschränkte Abfragemöglichkeiten für die gespeicherten Daten erhalten und die Einwilligungserklärungen der Versicherten transparenter gestaltet werden.
Wie erfährt man nun, ob Daten über einen in der HIS-Datenbank gemeldet sind? Dazu kann seit dem 1. April 2009 ein schriftlicher Antrag beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ( www.gdv.de) gestellt werden. Als kleinen Schutz vor unberechtigten Anfragen muss der Kunde eine Kopie seines Personalausweises beifügen. Den Grund für eine Eintragung müssen Verbraucher dann wiederum bei dem jeweiligen Versicherer erfragen, der die Eintragung veranlasst hat.
Bei Fehlern Löschung möglich
Über neue Eintragungen in der "schwarzen Liste" müssen die Versicherungsunternehmen die Betroffenen künftig sofort informieren. Diese können dann fehlerhaften Einträgen widersprechen und ihre Löschung fordern, wie Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität sagt. Weigert sich der Versicherer, ist eine Beschwerde beim Versicherungs-Ombudsmann oder eine Klage möglich.
Mit der neuen Offenheit der Versicherungen steigt zwar die Transparenz über mögliche Eintragungen in der HIS-Datenbank. Nach welchen Kriterien es allerdings zu einem Vermerk in der zentralen Anti-Betrugsdatei kommt, bleibt weiterhin geheim. So wollen die Assekuranzen verhindern, dass Betrüger gezielt ihre Entdeckung verhindern können.