Medikamente: Was Sie zur Zuzahlungsbefreiung wissen müssen

Zuzahlungen bei Medikamenten und Gesundheitsleistungen
Für gesetzlich Versicherte in Deutschland ist es üblich, bei der Abholung eines verschreibungspflichtigen Medikaments in der Apotheke eine Zuzahlung zu leisten. Diese beträgt 10% des Preises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Ähnliche Regelungen gelten für Hilfsmittel wie Prothesen oder Hörgeräte. Bei Krankenhausaufenthalten sind es 10 Euro pro Tag. Diese Zuzahlungen summieren sich im Laufe eines Jahres, was viele Versicherte finanziell belastet.
Belastungsgrenze als Schutz vor hohen Kosten
Um die finanzielle Belastung zu begrenzen, existiert eine sogenannte Belastungsgrenze. Sobald die Zuzahlungen diese Grenze überschreiten, kann die Krankenkasse eine Befreiung gewähren. Die Grenze liegt bei 2% des Jahresbruttoeinkommens für regulär Versicherte und bei 1% für chronisch kranke Versicherte. Apotheken bieten oft einen Zuzahlungsrechner an, um schnell die individuelle Belastungsgrenze zu ermitteln. Dabei ist es wichtig, das gesamte Haushaltseinkommen, aber nicht alle Einkünfte zu berücksichtigen, wie etwa Kindergeld und Wohngeld.
Befreiung von der Zuzahlung beantragen
Wenn die eigene Belastungsgrenze überschritten wird, sollte der Versicherte selbst aktiv werden, da die Krankenkassen nicht automatisch informieren. Hierfür werden Formulare online oder telefonisch bereitgestellt. Diese sollten mit den Nachweisen über getätigte Zuzahlungen und Einkommensnachweisen eingereicht werden. Chronisch Kranke benötigen zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung. Bei Bewilligung des Antrags wird ein Befreiungsbescheid ausgestellt, wodurch weitere Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr entfallen.
Vorauszahlung als vorbeugende Maßnahme
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) rät Versicherten, die bereits wissen, dass ihre Belastungsgrenze überschritten wird, zu Beginn des Jahres eine Befreiung zu beantragen. Mit einer Vorauszahlung in Höhe der Belastungsgrenze an die Krankenkasse können sie für das gesamte Jahr von weiteren Zuzahlungen befreit werden.