So halten Sie Ihre Organspende-Entscheidung richtig fest

Die Bedeutung einer klaren Entscheidung zur Organspende
Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich wohl niemand gern. Doch für Angehörige ist es im Ernstfall eine große Entlastung, wenn sie über die eigenen Wünsche Klarheit haben – insbesondere, wenn es um die Frage geht, ob man Organe und Gewebe spenden möchte. Daher empfiehlt es sich, eine getroffene Entscheidung zur Organspende schriftlich festzuhalten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät zusätzlich dazu, Angehörige über die eigene Entscheidung zu informieren.
Möglichkeiten zur Dokumentation der Organspende
1. Der Organspendeausweis
Diesen erhält man in Apotheken, Arztpraxen oder auf der BZgA-Webseite "organspende-info.de". Dort kann man den Ausweis als PDF herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Für eine feste Plastikkarte kann man diese auch bei der BZgA bestellen. Für Reisen stehen PDF-Vorlagen in rund 30 Sprachen zur Verfügung. Wichtig: Nach dem Ausfüllen die Unterschrift nicht vergessen und die Karte immer bei sich tragen, etwa im Portemonnaie.
2. Das Organspenderegister
Ab März 2024 besteht die Möglichkeit, seine Entscheidung digital auf "organspende-register.de" zu hinterlegen. Krankenhäuser können im Bedarfsfall auf diese Informationen zugreifen. Für die Eintragung ist eine Authentifizierung mittels eines Personalausweises mit Online-Funktion, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte notwendig. Auch die E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer sollte bereitgehalten werden. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und jederzeit änderbar. Die Entscheidung kann auch über die App der Krankenkasse mit der Gesundheits-ID abgegeben werden.
3. Die Patientenverfügung
Die Entscheidung für eine Organspende kann auch auf einem anderen Schriftstück wie der Patientenverfügung festgehalten werden. Das Portal "organspende-info.de" bietet Textbausteine hierfür. Wichtig ist, die Entscheidung nicht im Testament festzuhalten, da dieses meist zu spät geöffnet wird.
Einigkeit und Eindeutigkeit der Entscheidung
Egal für welchen schriftlichen Weg man sich entscheidet: Der Wille muss eindeutig sein und die Angaben dürfen sich nicht widersprechen, so die BZgA. Der Organspendeausweis und das Register bieten fünf Auswahlmöglichkeiten an: - Generelle Zustimmung zur Organ- und Gewebeentnahme nach ärztlicher Todesfeststellung - Kompletter Widerspruch - Ausschluss bestimmter Organe und Gewebe - Freigabe nur bestimmter Organe und Gewebe - Benennung einer Person zur Entscheidungsfindung im Ernstfall