Die Tür zum Hotelzimmer steht auf oder der Safe ist leer? Wenn Urlauberinnen und Urlauber entdecken, dass Wertsachen entwendet wurden, sollten sie mehrere Schritte unternehmen.
In der Regel haften weder das Hotel noch der Reiseveranstalter, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Selbst wenn die Wertgegenstände sich beispielsweise in einem Safe befunden haben. Ein Diebstahl im Hotelzimmer gehöre zum sogenannten allgemeinen Lebensrisiko.
Sollte der Diebstahl durch Gegebenheiten vor Ort begünstigt worden sein - zum Beispiel keine verschließbaren Zimmertüren - könnte der Veranstalter der Verbraucherzentrale zufolge je nach geltendem Landesrecht womöglich zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Verbraucherschützer empfehlen, bei der Polizei direkt vor Ort Anzeige zu erstatten. Zudem solle man den Diebstahl und den entsprechenden Verlust bestenfalls mit Zeugen dem Hotelier und dem Reiseveranstalter melden.
Vor einem Einbruchdiebstahl in verschlossene Zimmer oder Ferienwohnungen biete laut Bianca Boss vom Bund der Versicherten e.V. "die Hausratversicherung mit ihrer integrierten Außenversicherung den besten Schutz". Es gebe aber Versicherer, die Wertgegenstände und Bargeld ausschließen.
Sollte die Bank- oder Kreditkarte weg sein, kann man sich in vielen Fällen über den Sperr-Notruf 116 116 schützen - aus dem Ausland +49 116 116 oder alternativ +49 30 4050 4050. Nicht alle Anbieter sind jedoch an das System angeschlossen und nutzen teils nur eigene Telefonnummern.
Haben Diebe das im Hotelzimmer zurückgelassene Smartphone gestohlen, sollten Urlauberinnen und Urlauber auch die SIM-Karte sperren lassen, um weitere Kosten zu vermeiden. Dies geht über den jeweiligen Mobilfunkanbieter oder oft auch über den erwähnten Notruf.
Nachdem der Diebstahl bei der Polizei angezeigt wurde, müssen gestohlene Ausweispapiere außerdem möglichst bald beim Bürgeramt gemeldet werden. Nicht vergessen: Auch neue Führerscheine und Krankenkassenkarten müssen beantragt werden.
Es wird dazu geraten, für den Ernstfall bereits vor der Reise Kopien wichtiger Dokumente - wie etwa von Führerschein oder Pass - anzufertigen und diese an anderer Stelle aufzubewahren.
Urlauberinnen und Urlauber sollten ihre Wertsachen zudem beispielsweise am Strand nicht unbeaufsichtigt lassen. Werden hier etwa Smartphone oder Geldbeutel gestohlen, werten Versicherungen dies laut Bund der Versicherten als grob fahrlässig und zahlen nicht.