Festnahme zur Strafvollstreckung

Mitarbeiter der Ausländerbehörde Tuttlingen haben bei der Identitätsfeststellung eines Mannes einen offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt und übergaben ihn zuständigkeitshalber an die Bundespolizei.
Tuttlingen (ots) - Der Gesuchte konnte seine Geldstrafe nicht bezahlen und musst eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Dienstagmittag (1. Juli 2025) erschien ein 25-jähriger gambischer Staatsangehöriger zu einem Termin bei der Ausländerbehörde im Landratsamt Tuttlingen. Bei der Überprüfung der Identität stellten die Mitarbeiter einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Rottweil fest. Das Amtsgericht Spaichingen hatte im Juli 2024 einen Strafbefehl wegen unerlaubter Einreise gegen ihn erlassen, dessen Zahlung er bislang schuldig geblieben war. Zuständigkeitshalber wurde der Mann zur weiteren Sachverhaltsbearbeitung an die Bundespolizeiinspektion Konstanz übergeben.
Da er die offene Geldstrafe vor Ort nicht begleichen konnte, brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 19-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am Dienstagmittag (1. Juli 2025) erschien ein 25-jähriger gambischer Staatsangehöriger zu einem Termin bei der Ausländerbehörde im Landratsamt Tuttlingen. Bei der Überprüfung der Identität stellten die Mitarbeiter einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Rottweil fest. Das Amtsgericht Spaichingen hatte im Juli 2024 einen Strafbefehl wegen unerlaubter Einreise gegen ihn erlassen, dessen Zahlung er bislang schuldig geblieben war. Zuständigkeitshalber wurde der Mann zur weiteren Sachverhaltsbearbeitung an die Bundespolizeiinspektion Konstanz übergeben.
Da er die offene Geldstrafe vor Ort nicht begleichen konnte, brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 19-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Baden-Württemberg