Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr - Geldstrafe bezahlt

Am Dienstagmorgen (03.06.) wurde ein französischer Staatsangehöriger in einem grenzüberschreitenden Fernverkehrszug am Bahnhof Kehl von der Bundespolizei kontrolliert.
Kehl (ots) - Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 29-Jährigen ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe bezahlen konnte entging er einer 30-tägigen Haftstrafe.
Quelle: Baden-Württemberg