Bundespolizei stellt verbotene Druckluftwaffe sicher

Ein 20-Jähriger versuchte eine verbotene Softairwaffe von der Schweiz nach Deutschland zu verbringen.
Weil am Rhein (ots) - Die Einsatzkräfte zogen die Anscheinswaffe aus dem Verkehr und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.
Am frühen Dienstagmorgen (15.07.2025) geriet der deutsche Staatsangehörige am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn in eine Kontrolle der Bundespolizei. In einem Rucksack, den er im Kofferraum mit sich führte, endeckten die Einsatzkräfte die Waffe ohne erforderliches Prüfzeichen, die in Form und Aussehen den Anschein einer Pistole hervorrief. Gerade diese täuschend echt aussehenden Nachbildungen unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht. Aufgrund dessen, stellten die Einsatzkräfte die Softairwaffe sicher und leiteten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Ermittlungsverfahren ein.
Am frühen Dienstagmorgen (15.07.2025) geriet der deutsche Staatsangehörige am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn in eine Kontrolle der Bundespolizei. In einem Rucksack, den er im Kofferraum mit sich führte, endeckten die Einsatzkräfte die Waffe ohne erforderliches Prüfzeichen, die in Form und Aussehen den Anschein einer Pistole hervorrief. Gerade diese täuschend echt aussehenden Nachbildungen unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht. Aufgrund dessen, stellten die Einsatzkräfte die Softairwaffe sicher und leiteten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Ermittlungsverfahren ein.
Quelle: Baden-Württemberg