Einreiseversuch mit gestohlenem Dokument

Mit einem 2014 gestohlenen Dokument versuchte ein 22-Jähriger nach Deutschland einzureisen.
Weil am Rhein (ots) - Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei fiel der Täuschungsversuch auf und der Mann wurde in die Schweiz zurückgewiesen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den türkischen Staatsangehörigen am Freitagmittag (20.06.25) als Reisenden in einem Fernbus bei der Einreise am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn. Der 22-Jährige legte zur Kontrolle seinen türkischen Reisepass und eine deutsche Fiktionsbescheinigung vor. Bei der Überprüfung der Dokumente stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Fiktionsbescheinigung im Jahr 2014 bei einem Einbruchdiebstahl in den Räumlichkeiten einer Ausländerbehörde gestohlen worden war und deshalb ausgeschrieben ist.
Einen legalen Aufenthaltstitel konnte der 22-Jährige nicht nachweisen und auch die Überprüfung der Bundespolizei ergaben keinen legalen Aufenthaltsstatus für die Person.
Durch die Bundespolizei wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Fiktionsbescheinigung sichergestellt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Mann in die Schweiz zurückgewiesen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den türkischen Staatsangehörigen am Freitagmittag (20.06.25) als Reisenden in einem Fernbus bei der Einreise am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn. Der 22-Jährige legte zur Kontrolle seinen türkischen Reisepass und eine deutsche Fiktionsbescheinigung vor. Bei der Überprüfung der Dokumente stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Fiktionsbescheinigung im Jahr 2014 bei einem Einbruchdiebstahl in den Räumlichkeiten einer Ausländerbehörde gestohlen worden war und deshalb ausgeschrieben ist.
Einen legalen Aufenthaltstitel konnte der 22-Jährige nicht nachweisen und auch die Überprüfung der Bundespolizei ergaben keinen legalen Aufenthaltsstatus für die Person.
Durch die Bundespolizei wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Fiktionsbescheinigung sichergestellt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Mann in die Schweiz zurückgewiesen.
Quelle: Baden-Württemberg