Langjährig Gesuchter mit gefälschtem Dokument bei Grenzkontrolle aufgeflogen

Zwar konnte ein 55-Jähriger die Geldstrafe bezahlen und entging so einer Haftstrafe, jedoch muss er sich wegen eines Urkundendeliktes verantworten, da er ein gefälschtes Dokument mit sich führte.
Weil am Rhein (ots) - Am späten Samstagabend (05.07.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen italienischen Staatsangehörigen bei der Einreise in einem Fernreisebus am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn seit zwei Jahren ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen Urkundenfälschung war der Mann zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Der Gesuchte zahlte weder die Strafe, noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an, weswegen die Justizbehörde Haftbefehl erließ. Da der Gesuchte nicht in der Lage war die gesamten Gerichtsschulden vor Ort zu bezahlen, verständigte er seine Lebensgefährtin. Diese brachte die restliche Geldsumme auf und zahlte sie bei einer Polizeidienststelle ein. So ersparte er sich eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe. Der Mann führte zudem eine gefälschte Fahrerlaubnis mit sich, weshalb er sich wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen verantworten muss.
Quelle: Baden-Württemberg