Teurer Tabak

Seit Jahren bestand ein Haftbefehl gegen einen wegen eines Straßenverkehrsvergehens verurteilten Mann.
Breisach am Rhein (ots) - Erst als der Gesuchte nach Deutschland einreiste um Tabak zu kaufen, konnte der Haftbefehl durch die Bundespolizei am Grenzübergang Breisach am Rhein vollstreckt werden.
Am Sonntagabend (22.06.2025) kontrollierten Einsatzkräfte den afghanischen Staatsangehörigen, als dieser von Frankreich nach Deutschland einreiste. Eine Überprüfung ergab, dass noch ein Haftbefehl aus dem Jahr 2022 zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ein Gericht den 28-Jährigen zu einer Geldstrafe. Da der in Frankreich wohnhafte Mann weder die Strafe in Höhe von 1.127 Euro bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Gegenüber der Bundespolizei konnte der Gesuchte die Geldstrafe bezahlen und durfte seine Fahrt zum Tabakladen fortsetzen. Damit ersparte er sich auch eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe.
Am Sonntagabend (22.06.2025) kontrollierten Einsatzkräfte den afghanischen Staatsangehörigen, als dieser von Frankreich nach Deutschland einreiste. Eine Überprüfung ergab, dass noch ein Haftbefehl aus dem Jahr 2022 zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ein Gericht den 28-Jährigen zu einer Geldstrafe. Da der in Frankreich wohnhafte Mann weder die Strafe in Höhe von 1.127 Euro bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Gegenüber der Bundespolizei konnte der Gesuchte die Geldstrafe bezahlen und durfte seine Fahrt zum Tabakladen fortsetzen. Damit ersparte er sich auch eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe.
Quelle: Baden-Württemberg