Kontroll- und Prüfaktion unter Türstehern und im Bewachungsgewerbe

© Symbolbild: Personenbefragung FKS Prüfung im Gastronomiegewerbe
Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
Symbolbild: Personenbefragung FKS Prüfung im Gastronomiegewerbe
Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
In den späten Abend- und frühen Nachtstunden des vergangenen Freitags suchten Heilbronner Ordnungsbehörden gemeinsam gezielt 14 Betriebe aus der Gastronomiebranche, wie Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und Lokale, für präventive Kontroll- und Prüfmaßnahmen auf.
Heilbronn (ots) - Unter der Einsatzleitung der Polizei waren Einsatzkräfte des Polizeireviers Böckingen, der Heilbronner Kriminalpolizei, des Heilbronner Ordnungsamts und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bei der behördenübergreifenden Kontrolle beteiligt.
Vorläufiges Ergebnis der präventiven Maßnahme, bei der 28 Personen kontrolliert wurden, sind:
- ein Verstoß gegen Mitführungspflichten von Ausweisdokumenten,
- ein Stundenaufzeichnungspflichtverstoß,
- zwei Sofortmeldepflichtverstöße,
- 20 gaststättenrechtliche Verstöße,
- fünf Verstöße aufgrund fehlender Sachkunde gemäß § 34a GewO im
Bewachungsgewerbe und
- in neun Fällen konnte kein Bewacherausweis gemäß
Bewachungsverordnung vorgelegt werden.
Den festgestellten Unregelmäßigkeiten gehen die jeweiligen Behörden in eigener Zuständigkeit nach.
Vorläufiges Ergebnis der präventiven Maßnahme, bei der 28 Personen kontrolliert wurden, sind:
- ein Verstoß gegen Mitführungspflichten von Ausweisdokumenten,
- ein Stundenaufzeichnungspflichtverstoß,
- zwei Sofortmeldepflichtverstöße,
- 20 gaststättenrechtliche Verstöße,
- fünf Verstöße aufgrund fehlender Sachkunde gemäß § 34a GewO im
Bewachungsgewerbe und
- in neun Fällen konnte kein Bewacherausweis gemäß
Bewachungsverordnung vorgelegt werden.
Den festgestellten Unregelmäßigkeiten gehen die jeweiligen Behörden in eigener Zuständigkeit nach.
Quelle: Baden-Württemberg