Bewährungsstrafe für ehemaligen Ortenauer Unternehmer nach Ermittlungen des Zolls Betrug an der gesetzlichen Krankenkasse in elf Fällen

Der vor Gericht geständige Geschäftsführer eines ehemaligen Ortenauer Betriebes zur Durchführung von Kabelverlegearbeiten wurde nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach unter anderem wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt vom Amtsgericht Offenburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Offenburg (ots) - In Bezug auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt hatten die Zöllnerinnen und Zöllner festgestellt, dass der Beschuldigte über einen Zeitraum von elf Monaten kontinuierlich und in wechselnder Zusammensetzung zwischen acht und 18 Mitarbeiter oft nur auf Tagesbasis, also ohne festes Montagsgehalt oder einen festen Stundenlohn, beschäftigt hatte, ohne diese der Sozialversicherung zu melden. Der gesetzlichen Krankenkasse entstand so ein Schaden von mehr als 115.000 Euro. Diesen Betrag wird sie von dem Mann wohl zurückfordern, das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Baden-Württemberg