Weinheim, Rhein-Neckar-Kreis: Küchenbrand in einem Gebäude für "Betreutes Wohnen"

Am Samstagabend, den 26.07.2025 gegen 22:00 Uhr erhielt die Rettungsleitstelle Kenntnis über einen Brand in einem Gebäude für Betreutes Wohnen in der Geiersbergstraße in Weinheim.
Mannheim (ots) - Vor Ort konnte ein Feuer, ausgehend von einer im 1. Obergeschoss befindlichen Wohnung, festgestellt werden. Die Bewohnerin bemerkte den Brand in ihrer Küche frühzeitig und konnte die Wohnung noch rechtzeitig selbstständig verlassen. Das Brandgeschehen hatte sich auf eine Mikrowelle beschränkt, welche zuvor vermutlich aufgrund eines technischen Defektes in Brand geriet. Hierudrch entstand eine starke Rauchentwicklung.
Die hinzugerufene Feuerwehr betrat das Gebäude, unter Einsatz von Atemschutzgeräten, löschte den Brand und belüftete im Anschluss das Gebäude. Alle im Haus befindlichen Personen, darunter Bewohner und Bewohnerinnen sowie Pflegepersonal, konnten aus dem Objekt gebracht werden. Vier Pflegekräfte erlitten durch den Rauch leichte Reizungen der Atemwege, drei davon wurden vorsorglich in ein Weinheimer Krankenhaus verbracht.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde das Gebäude durch die Feuerwehr wieder zur Nutzung freigegeben. Die Heimleitung entschied sich dennoch vorsorglich dafür, die Bewohnerinnen und Bewohner vorübergehend in einer alternativen Unterkunft unterzubringen. Die Organisation und Betreuung vor Ort erfolgte reibungslos.
Die Polizei verzeichnete lediglich einen geringfügigen Sachschaden an der Kücheneinrichtung der Wohnungsinhaberin, ein Gebäudeschaden entstand nicht.
Hinweise auf strafbare Handlungen liegen nicht vor.
Die hinzugerufene Feuerwehr betrat das Gebäude, unter Einsatz von Atemschutzgeräten, löschte den Brand und belüftete im Anschluss das Gebäude. Alle im Haus befindlichen Personen, darunter Bewohner und Bewohnerinnen sowie Pflegepersonal, konnten aus dem Objekt gebracht werden. Vier Pflegekräfte erlitten durch den Rauch leichte Reizungen der Atemwege, drei davon wurden vorsorglich in ein Weinheimer Krankenhaus verbracht.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde das Gebäude durch die Feuerwehr wieder zur Nutzung freigegeben. Die Heimleitung entschied sich dennoch vorsorglich dafür, die Bewohnerinnen und Bewohner vorübergehend in einer alternativen Unterkunft unterzubringen. Die Organisation und Betreuung vor Ort erfolgte reibungslos.
Die Polizei verzeichnete lediglich einen geringfügigen Sachschaden an der Kücheneinrichtung der Wohnungsinhaberin, ein Gebäudeschaden entstand nicht.
Hinweise auf strafbare Handlungen liegen nicht vor.
Quelle: Baden-Württemberg