Besuch bei der Großmutter - mit Reizwäsche im Gepäck? / Bundespolizei entdeckt unter BH Ausweiskopie mit falscher Identität

© Die Rosenheimer Bundespolizei hat eine 17-jährige Serbin an der A93 in Gewahrsam genommen, die ohne die erforderlichen Einreisepapiere unterwegs war. Sie wollte angeblich die Großmutter besuchen - mit jeder Menge Reizwäsche im Gepäck.
Die Rosenheimer Bundespolizei hat eine 17-jährige Serbin an der A93 in Gewahrsam genommen, die ohne die erforderlichen Einreisepapiere unterwegs war. Sie wollte angeblich die Großmutter besuchen - mit jeder Menge Reizwäsche im Gepäck.
Am Mittwoch (23. Juli) hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen an der A93 auf Höhe Kiefersfelden eine 17-jährige Serbin in Gewahrsam genommen.
Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots) - Die Minderjährige war ohne Begleitung in Reisebus mit slowakischem Kennzeichen unterwegs. Über die erforderlichen Papiere für die Einreise in die Bundesrepublik verfügte sie nicht.
Eine Beamtin fand bei der Durchsuchung der Jugendlichen unter deren BH die Kopie eines kroatischen Ausweises. Diesem Dokument zufolge sollte es sich bei der 17-Jährigen um eine 18-jährige Kroatin handeln. Wenig später erkannten die Urkundenspezialisten in der Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei, dass es sich bei dem kopierten Ausweis um eine Fälschung handelt. Die Echtheit des mitgeführten serbischen Reisepasses konnte hingegen bestätigt werden. Den darin eingebrachten Ein- und Ausreisestempeln zufolge kam eine visumsfreie Aufenthaltsmöglichkeit der Serbin aufgrund von mehreren vorausgegangenen Reisen nach Deutschland nicht mehr in Frage.
Bei der grenzpolizeilichen Befragung zeigte sich die junge Frau alles andere als auskunftsfreudig. Immerhin gab sie einen beabsichtigten Besuch der Großmutter in Österreich als Reisegrund an. Als die Bundespolizisten ihr Reisegepäck durchsuchten, stießen sie auf jede Menge Reizwäsche. Die jugendliche Serbin erhielt wegen ihres offenkundig illegalen Einreiseversuchs eine Strafanzeige. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde sie der Absprache mit dem zuständigen Jugendamt entsprechend nach Österreich zurückgewiesen und der österreichischen Polizei unmittelbar überstellt.
Eine Beamtin fand bei der Durchsuchung der Jugendlichen unter deren BH die Kopie eines kroatischen Ausweises. Diesem Dokument zufolge sollte es sich bei der 17-Jährigen um eine 18-jährige Kroatin handeln. Wenig später erkannten die Urkundenspezialisten in der Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei, dass es sich bei dem kopierten Ausweis um eine Fälschung handelt. Die Echtheit des mitgeführten serbischen Reisepasses konnte hingegen bestätigt werden. Den darin eingebrachten Ein- und Ausreisestempeln zufolge kam eine visumsfreie Aufenthaltsmöglichkeit der Serbin aufgrund von mehreren vorausgegangenen Reisen nach Deutschland nicht mehr in Frage.
Bei der grenzpolizeilichen Befragung zeigte sich die junge Frau alles andere als auskunftsfreudig. Immerhin gab sie einen beabsichtigten Besuch der Großmutter in Österreich als Reisegrund an. Als die Bundespolizisten ihr Reisegepäck durchsuchten, stießen sie auf jede Menge Reizwäsche. Die jugendliche Serbin erhielt wegen ihres offenkundig illegalen Einreiseversuchs eine Strafanzeige. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde sie der Absprache mit dem zuständigen Jugendamt entsprechend nach Österreich zurückgewiesen und der österreichischen Polizei unmittelbar überstellt.
Quelle: Bayern