(668) Wohnungsbrand in Ansbach - eine Person leicht verletzt

In der Nacht zum Samstag (28.06.2025) brach im Obergeschoss eines Wohnhauses in Ansbach ein Brand aus.
Ansbach (ots) - Der 32-jährige Bewohner erlitt hierbei leichte Verletzungen.
Der Integrierten Leitstelle (ILS) war gegen 03:30 Uhr ein Feuer im Dachgeschoss eines Anwesens im Kirchenweg mitgeteilt worden. Als Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Ansbach sowie der Feuerwehr vor Ort eintrafen, war eine deutliche Rauchentwicklung feststellbar. Die Bewohner hatten sich bereits in Sicherheit gebracht.
Den Kameraden der Feuerwehr gelang es, den Brand rasch zu löschen. Der 32-jährige Bewohner der Dachgeschosswohnung zog sich eine Rauchgasvergiftung zu. Der Rettungsdienst brachte den Mann zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.
Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken traf die ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen am Brandort. Die Schadenshöhe beläuft sich ersten Schätzungen zufolge auf mehrere zehntausend Euro. Das zuständige Fachkommissariat der Ansbacher Kriminalpolizei übernimmt die weiteren Ermittlungen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Feststellung der genauen Brandursache.
Erstellt durch: Christian Seiler
Der Integrierten Leitstelle (ILS) war gegen 03:30 Uhr ein Feuer im Dachgeschoss eines Anwesens im Kirchenweg mitgeteilt worden. Als Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Ansbach sowie der Feuerwehr vor Ort eintrafen, war eine deutliche Rauchentwicklung feststellbar. Die Bewohner hatten sich bereits in Sicherheit gebracht.
Den Kameraden der Feuerwehr gelang es, den Brand rasch zu löschen. Der 32-jährige Bewohner der Dachgeschosswohnung zog sich eine Rauchgasvergiftung zu. Der Rettungsdienst brachte den Mann zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.
Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken traf die ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen am Brandort. Die Schadenshöhe beläuft sich ersten Schätzungen zufolge auf mehrere zehntausend Euro. Das zuständige Fachkommissariat der Ansbacher Kriminalpolizei übernimmt die weiteren Ermittlungen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Feststellung der genauen Brandursache.
Erstellt durch: Christian Seiler
Quelle: Bayern