Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Berliner Bahnhöfe

Die Anzahl und die Intensität der Gewaltdelikte auf Bahnanlagen nehmen weiterhin zu.
Berlin (ots) - Dabei werden häufig Messer und andere gefährliche Gegenstände eingesetzt. Zur konsequenten Bekämpfung von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen hat die Bundespolizeidirektion Berlin erneut eine temporäre Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens der, in dieser Verfügung genannten gefährlichen Gegenstände (z. B. verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.
Das Verbot gilt ab dem 26. Mai bis zum 30. Juni 2025. Es umfasst die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen ist im festgelegten Zeitfenster von 14 - 4 Uhr des Folgetages untersagt. Das Mitführverbot endet am 30. Juni 2025 um 4 Uhr morgens. Dadurch sollen Reisende, Nutzerinnen und Nutzer der Bahnhöfe als auch Einsatzkräfte geschützt werden. Die Einhaltung des Verbotes an den genannten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die gefährlichen Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können über den folgenden Link www.bundespolizei.de/agv-berlin eingesehen werden.
Das Verbot gilt ab dem 26. Mai bis zum 30. Juni 2025. Es umfasst die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen ist im festgelegten Zeitfenster von 14 - 4 Uhr des Folgetages untersagt. Das Mitführverbot endet am 30. Juni 2025 um 4 Uhr morgens. Dadurch sollen Reisende, Nutzerinnen und Nutzer der Bahnhöfe als auch Einsatzkräfte geschützt werden. Die Einhaltung des Verbotes an den genannten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die gefährlichen Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können über den folgenden Link www.bundespolizei.de/agv-berlin eingesehen werden.
Quelle: Berlin